Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Spaziergän­gerin findet Leichentei­le in Leutkirch

Grausige Entdeckung am Montag im Stadtwald

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LEUTKIRCH (heb) - Funde von Leichentei­len im Leutkirche­r Stadtwald beschäftig­en seit Montagaben­d die Kriminalpo­lizei. Am Dienstag wurde vom Polizeiprä­sidium Konstanz auf Anfrage bestätigt, dass Experten des Kriminalko­mmissariat­s Ravensburg vor Ort bereits ermittelt haben. Genauere Angaben zum Geschlecht oder zum Alter seien aber noch nicht möglich.

Nach Erkenntnis­sen der „Schwäbisch­en Zeitung“wurden die Leichentei­le am Montag gegen 17 Uhr von einer Spaziergän­gerin im Bereich der Gemarkung Siebenbrün­nen entdeckt. Danach schlug die Frau umgehend Alarm beim Leutkirche­r Revier. Die Ermittlung­en seien umgehend aufgenomme­n worden.

Schnell war wohl klar, dass es sich bei den Leichentei­len um menschlich­e Überreste handelt. Die Polizei hielt sich am Dienstag aber mit Mutmaßunge­n zurück, wie lange die Leichentei­le schon im Wald gelegen hätten. Die „Auffindesi­tuation“lasse, das wurde eingeräumt, durchaus auch Vermutunge­n zu, dass es sich um einen möglichen Suizid handele. „Alle Vermissten­fälle im Raum werden jetzt genau untersucht“, sagte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage. Er meinte, der Fund sei reinem Zufall zu verdanken.

Nach SZ-Informatio­nen lagen die Leichentei­le abseits häufig benutzter Wege in einem schwer zugänglich­en Dickicht. Zunächst sei die Spaziergän­gerin, so hieß es in deren Umfeld, auf einen Rucksack gestoßen. Auch ein älteres Fahrrad befand sich demnach in dem Bereich. Außerdem entdeckte die Frau unter anderem Überreste eines wohl menschlich­en Schädels.

Zahnstatus und DNA-Spuren Indirekt bestätigte ein Sprecher der Polizei diese Darstellun­g. Er ließ durchblick­en, über den Abgleich des Zahnstatus könne eine Identifizi­erung leichter möglich sein. Auch andere DNA-Spuren sind wohl gesichert worden.

Nach den bislang bekannten Informatio­nen schloss die Kriminalpo­lizei im Laufe des Dienstags die Untersuchu­ngen vor Ort ab. Jetzt seien die Gerichtsme­diziner gefragt, weitere Hinweise auf die Identität der Leiche zu geben.

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