Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bürgerinitiative stemmt sich gegen Mitarbeiterwohnungen
Ausschuss für Umwelt und Technik entscheidet heute über das geplante Nutzungskonzept für Gut Büchel
RAVENSBURG - Heute um 16 Uhr soll der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) des Gemeinderats dem Konzept für eine Umnutzung des Gutes Büchel zustimmen. Eigentümer Volker Aust will das denkmalgeschützte Gebäude-Ensemble bekanntlich zu einem 164-Betten-Hotel samt Wellness- und Tagungsbereich umbauen. Seitens der Bürgerinitiative am Oberen Büchelweg, „Bibobs“, regt sich massiver Widerstand gegen das Projekt.
Über ihren Freiburger Anwalt kritisieren zwölf Mitglieder der Bürgerinitiative – mithin Nachbarn des Gutes Büchel –, dass es bislang keinen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gebe. Außerdem vermissen sie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. „Gleichwohl sollen jetzt in einem Nutzungskonzept schon konkrete Flächengrößen für die geplante Hotelnutzung definiert werden“, wundern sich die „Bibobs“Mitglieder. Und äußern den Verdacht, dies „entspringt offenbar dem Wunsch des Investors beziehungsweise einer informellen Vorabstimmung zwischen Stadt und Investor“.
In der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung heißt es zwar, die Rahmenbedingungen sollen nun um einige Punkte des von Aust „überarbeiteten Nutzungskonzeptes ergänzt beziehungsweise in diesem geändert werden“. Nach wie vor stelle sich „insbesondere die Frage nach dem Umfang von Wohnnutzung für Mitarbeiter und Betriebsleiter an diesem Standort“. Im Februar war das Thema schon mal von der Tagesordnung des AUT geflogen, weil speziell der Umstand, dass Austs Konzept auf bis zu 1000 Quadratmetern „Betriebsbezogenes- und Mitarbeiterwohnen“vorsieht, strittig war. Doch eben dieser Flächenumfang taucht in der aktuellen Vorlage wieder auf.
Was der Initiative sauer aufstößt: Sie findet es nicht nachvollziehbar, dass „unter dem Deckmantel des Mitarbeiterwohnens 1000 Quadratmeter Wohnfläche“neben Vier-Sterne-Hotel und Tagungsbereich entstehen sollen. Üblich seien auch bei größeren Betrieben „ein bis zwei Betriebsleiterwohnungen“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.
Sieben Einfamilienhäuser Darin wird ferner nach dem Grund gefragt, warum eine Fläche vorgehalten werden soll, auf der etwa 17 rund 60 Quadratmeter große Wohnungen oder sieben Einfamilienhäuser mit je rund 140 Quadratmetern entstehen könnten. „Betriebliche Belange hierfür sind nicht erkennbar“, resümiert der Anwalt. Die „Bibobs“-Mitglieder fordern, die Beschlussfassung zu vertagen.
Seitens der Ravensburger Stadtverwaltung heißt es auf Anfrage, was der AUT am Mittwoch beschließe, sei nur eine „politische Willensbekundung“, welche „die Grundlage für die weiteren planerischen Schritte“bilde und weder den Planungsprozess noch den Gemeinderat „bindet“. Das Nutzungskonzept sei nicht „unumstößlich gesetzt und vorfestgelegt“. Weiter wird in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert: Es gehe zunächst um die Frage, „ob die Anforderungen des Eigentümers an die Nutzbarkeit seiner Flächen grundsätzlich mit den vorliegenden fachlichen und politischen Anforderungen insoweit zusammenpassen, dass in die weiteren planerischen Prozesse eingestiegen werden kann“.