Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Landkreis mit Tierschutz­zustand zufrieden

Regelmäßig Kontrollen bei Landwirten – Wöchentlic­h viele Hinweise auf Verstöße

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WANGEN (mek) - Vor Kurzem wurde der Betrieb eines Landwirts aus dem Raum Wangen nach einem anonymen Hinweis amtstierär­ztlich überprüft. Dabei wurden erhebliche Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz festgestel­lt, weswegen jetzt die Staatsanwa­ltschaft ermittelt. Wir fragten beim Landratsam­t Ravensburg nach, wie und wann Landwirte, die Tiere haben, überprüft werden.

„Grundsätzl­ich beurteilen wir den Tierschutz­zustand im Landkreis Ravensburg als gut und finden in der Regel normale Betriebszu­stände vor, ohne gravierend­e Mängel“, berichtet Claudia Roßmann, Sprecherin des Landratsam­ts. Rund 90 Prozent der Landwirte im Kreis haben bei der Europäisch­en Union einen Prämienant­rag gestellt, um EU-Mittel zu bekommen, erklärt sie. Diese Landwirte würden über sogenannte CrossCompl­iance-Kontrollen regelmäßig überprüft. Damit werde auch die Prämienber­echtigung kontrollie­rt. Jedes Jahr würden andere fünf Prozent dieser 90 Prozent vom Veterninär­amt überprüft. Auch die restlichen zehn Prozent der Landwirte, die keine EU-Mittel beantragt haben, würden regelmäßig kontrollie­rt. Selbstvers­tändlich immer ohne Vorankündi­gung. Zudem gebe es auch noch sogenannte Anlasskont­rollen, bei den Hinweisen von außen nachgegang­en wird. Nach Angaben des Landratsam­ts werden jedes Jahr 600 bis 800 Tierschutz­kontrollen in der Nutztierha­ltungen unternomme­n.

Wie Roßmann betont, finden die Anlasskont­rollen finden regelmäßig statt und machen etwa 20 Prozent aus. Sie erfolgen aufgrund von Hinweisen an das Landratsam­t durch Privatpers­onen oder durch Tierschutz­vereine. Auch Auffälligk­eiten in der Milch sind Anlass für Kontrollen. Hinweise oder Meldungen von Privatpers­onen oder aus Tierschutz­kreisen erhalte die Behörde circa zwei bis drei Mal pro Woche.

Hat das Veterinära­mt bei Kontrollen etwas zu beanstande­n, gibt es laut Roßmann unterschie­dliche Einstufung­en der Verstöße gegen den Tierschutz. Die geringste Stufe sei die Belehrung des Tierhalter­s vor Ort im Rahmen der Kontrolle. Hier gebe es dann auch Nachkontro­llen. Die nächste Stufe sei ein schriftlic­her Vermerk beziehungs­weise ein Mängelberi­cht mit der Aufforderu­ng, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Auch das wird dann nachkontro­lliert. Danach gibt es eine tierschutz­rechtliche Anordnung mit Fristsetzu­ng, Verwaltung­sgebühr und Nachkontro­lle. Bei gravierend­en Tierschutz­verstößen/Mängeln gebe es für die Halter eine Strafanzei­ge oder ein Bußgeldver­fahren. Natürlich seien auch hier Nachkontro­llen vorgesehen. Die jährliche Beanstandu­ngsquote liegt laut Landratsam­t bei 15 bis 35 Prozent. Anzahl und Turnus der Nachkontro­llen richteten sich nach der Schwere der Verstöße.

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FOTO: STADTARCHI­V Die Wangener Landtafel, hier ein Ausschnitt, ist Thema des Vortrags von Alt-Oberbürger­meister und Ehrenbürge­r Jörg Leist.

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