Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Landkreis mit Tierschutzzustand zufrieden
Regelmäßig Kontrollen bei Landwirten – Wöchentlich viele Hinweise auf Verstöße
WANGEN (mek) - Vor Kurzem wurde der Betrieb eines Landwirts aus dem Raum Wangen nach einem anonymen Hinweis amtstierärztlich überprüft. Dabei wurden erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, weswegen jetzt die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir fragten beim Landratsamt Ravensburg nach, wie und wann Landwirte, die Tiere haben, überprüft werden.
„Grundsätzlich beurteilen wir den Tierschutzzustand im Landkreis Ravensburg als gut und finden in der Regel normale Betriebszustände vor, ohne gravierende Mängel“, berichtet Claudia Roßmann, Sprecherin des Landratsamts. Rund 90 Prozent der Landwirte im Kreis haben bei der Europäischen Union einen Prämienantrag gestellt, um EU-Mittel zu bekommen, erklärt sie. Diese Landwirte würden über sogenannte CrossCompliance-Kontrollen regelmäßig überprüft. Damit werde auch die Prämienberechtigung kontrolliert. Jedes Jahr würden andere fünf Prozent dieser 90 Prozent vom Veterninäramt überprüft. Auch die restlichen zehn Prozent der Landwirte, die keine EU-Mittel beantragt haben, würden regelmäßig kontrolliert. Selbstverständlich immer ohne Vorankündigung. Zudem gebe es auch noch sogenannte Anlasskontrollen, bei den Hinweisen von außen nachgegangen wird. Nach Angaben des Landratsamts werden jedes Jahr 600 bis 800 Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltungen unternommen.
Wie Roßmann betont, finden die Anlasskontrollen finden regelmäßig statt und machen etwa 20 Prozent aus. Sie erfolgen aufgrund von Hinweisen an das Landratsamt durch Privatpersonen oder durch Tierschutzvereine. Auch Auffälligkeiten in der Milch sind Anlass für Kontrollen. Hinweise oder Meldungen von Privatpersonen oder aus Tierschutzkreisen erhalte die Behörde circa zwei bis drei Mal pro Woche.
Hat das Veterinäramt bei Kontrollen etwas zu beanstanden, gibt es laut Roßmann unterschiedliche Einstufungen der Verstöße gegen den Tierschutz. Die geringste Stufe sei die Belehrung des Tierhalters vor Ort im Rahmen der Kontrolle. Hier gebe es dann auch Nachkontrollen. Die nächste Stufe sei ein schriftlicher Vermerk beziehungsweise ein Mängelbericht mit der Aufforderung, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Auch das wird dann nachkontrolliert. Danach gibt es eine tierschutzrechtliche Anordnung mit Fristsetzung, Verwaltungsgebühr und Nachkontrolle. Bei gravierenden Tierschutzverstößen/Mängeln gebe es für die Halter eine Strafanzeige oder ein Bußgeldverfahren. Natürlich seien auch hier Nachkontrollen vorgesehen. Die jährliche Beanstandungsquote liegt laut Landratsamt bei 15 bis 35 Prozent. Anzahl und Turnus der Nachkontrollen richteten sich nach der Schwere der Verstöße.