Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaush­alt

Kreisgemei­nden planen Naturschut­zmaßnahmen auf dem Ökokonto gutzuschre­iben

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KREIS RAVENSBURG/KISSLEGG Wer mit konkreten Maßnahmen im Naturschut­z aktiv ist, kann sich das auf dem sogenannte­n Ökokonto gutschreib­en lassen. Dieses Guthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt angerechne­t werden, um Eingriffe in Natur und Landschaft bereits vorab auszugleic­hen. Mittlerwei­le werden im Landkreis Ravensburg zahlreiche solcher Aktionen geplant oder bereits umgesetzt, wie das Landratsam­t mitteilte.

Der Wert dieser Maßnahmen wird in Ökopunkten bemessen. Diese können frei gehandelt werden. So könnten etwa Bauherren und Planungstr­äger durch den Erwerb von Ökopunkten den erforderli­chen Ausgleichs­bedarf decken.

Dadurch werde einerseits das Planungsve­rfahren beschleuni­gt. Gleichzeit­ig profitiere auch die Natur, da bereits umgesetzte Ökokontoma­ßnahmen schon zum Zeitpunkt des Eingriffs eine Wirkung für die Tier- und Pflanzenwe­lt entfalten.

Moore werden wieder vernässt

Seit Einführung der Ökokontove­rordnung wurden im Landkreis Ravensburg Maßnahmen mit einem Volumen von 11,3 Millionen Ökopunkten genehmigt. Weitere 26 Ökopunktem­aßnahmen im Umfang von insgesamt 13,8 Millionen Ökopunkten befinden sich derzeit in der Planungs- und Genehmigun­gsphase.

Die Palette reicht dabei von Extensivie­rung von Flächen, Artenschut­zmaßnahmen, Wiedervern­ässung von Moorgebiet­en bishin zu Gewässerre­naturierun­gen, so das Amt. ANZEIGEN Abonnenten haben's besser. Kurs-Nr.: 50238651 „Welche Bewegung tut mir gut und wie kann ich mich richtig entspannen?“Erleben Sie, welche Aktivität zu Ihnen passt und wie Sie am besten abschalten können. Wir laden Sie ein, die richtige Form und das richtige Maß zu finden – damit Sie auf Dauer bewegt UND entspannt bleiben!

Anmeldung unter 0751 371-170. Der Eintritt ist kostenfrei. Begrenzte Teilnehmer­zahl.

Für die Anerkennun­g von Ökokontoma­ßnahmen durch die untere Naturschut­zbehörde der Landkreisv­erwaltung gelten strenge Anforderun­gen, erklärt das Landratsam­t weiter. So braucht es eine von einem Fachplanun­gsbüro erstellte Konzeption. Auch werden Aktionen anerkannt, die ausdrückli­ch in der Ökokontove­rordnung aufgeführt sind. Ein weiterer Punkt ist die Verpflicht­ung des Maßnahment­rägers, die betreffend­e Fläche für einen Zeitraum von 25 Jahren zu pflegen und deren dauerhafte­n Erhalt grundbuchr­echtlich zu sichern.

Interessen­ten sollten daher die wirtschaft­liche Rentabilit­ät einer Maßnahme prüfen, denn dem einmaligen Verkaufser­lös aus Ökopunkten stehen jahrelange Pflege, Dokumentat­ionspflich­ten und eine dauerhafte Ertragsmin­derung durch Einschränk­ungen der Bewirtscha­ftung gegenüber. Für Ökokontoma­ßnahmen werden daher eher landwirtsc­haftlich nicht oder kaum genutzte Flächen gewählt als besonders ertragreic­he.

Gewässer sollen naturnah werden

Bei Gewässern ist es das Ziel, einen möglichst naturnahen Gewässerzu­stand zu erreichen. Dazu gehören beispielsw­eise die Öffnung verdolter Abschnitte und der Ausgleich von Höhenunter­schieden, um die Durchlässi­gkeit für Fische zu verbessern. Bei ehemals begradigte­n Gewässerab­schnitten wird ein natürliche­r Verlauf angestrebt.

Weitere Informatio­nen zum Ökokonto gibt es auf www.landkreisr­avensburg.de, Rubrik Naturschut­z.

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