Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fall Buck könnte nach Stuttgart gehen
Gericht prüft, ob Fall des ehemaligen Kämmers Wirtschaftswissen braucht.
WEINGARTEN - Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall des ehemaligen Weingartener Kämmerers Anton Buck vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht in Stuttgart verhandelt werden. Derzeit prüft das Landgericht Ravensburg, ob die Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall entsprechende Wirtschaftskenntnisse erfordert. Sollte sie zu dem Schluss kommen, würde der Fall nach Stuttgart gehen. Allerdings können die Richter dort die Anklage auch wieder nach Ravensburg zurückgeben. Derweil hat sich Buck, dem vorgeworfen wird, beim Finanzdebakel des ehemaligen städtischen 14 Nothelfer Krankenhaus, einen Gesamtschaden von zwölf Millionen Euro verursacht zu haben, gegenüber dem Landgericht geäußert.
„Herr Buck lässt sich zum Tatvorwurf ein“, sagt Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts Ravensburg. „Es sind umfassende Schriftsätze der Verteidigung eingegangen.“Auch deshalb zieht sich der ganze Komplex immer weiter hin. Denn die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte schon Anfang des Jahres Anklage gegen Buck erhoben. Seitdem prüft die Erste Strafkammer des Landgerichts, ob sie die Anklage zulässt. Doch da die Richter mit anderen Fällen schon mehr als genug ausgelastet sind und es in Bucks Fall nicht um eine Haftsache – wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt – geht, haben andere Fälle Priorität. „Vordringliche Haftsachen gehen vor. Die Kammer ist bis zum Ende des Jahres zu“, sagt Bernhard.
Komplizierter Fall
Außerdem ist der Fall Buck höchst kompliziert. Die umfangreichen Einlassungen der Verteidigung machen das Ganze nicht einfacher. Daher prüft die Kammer, ob es in Bucks Fall eine besondere Wirtschaftsexpertise braucht. Bernhard spricht in diesem Zusammenhang von „Kenntnissen des Wirtschaftslebens“, verweist aber auch auf das Haushaltsrecht, das ebenfalls berücksichtigt werden muss. „Untreue ist ohnehin schon kompliziert“, sagt Bernhard, aber auch „das Kommunalpolitische spielt eine Rolle.“Daher könnte die Strafsache durchaus in Stuttgart verhandelt werden.
Bernhard geht davon aus, dass eine Entscheidung, ob der Fall in die Landeshauptstadt geht, in den nächsten Wochen beziehungsweise wenigen Monaten fällt. Doch auch das Landgericht in Stuttgart muss den Fall dann erst prüfen. Auch das wird wieder Zeit in Anspruch nehmen. Und auch in der Landeshauptstadt sind die Richter gut ausgelastet. Das werde bei der Entscheidung, wo ein möglicher Prozess verhandelt wird, aber keine Rolle spielen, versichert Bernhard. Vor der Großen Strafkammer wird beispielsweise der Fall Anton Schlecker verhandelt.
Auch das verdeutlicht die Bedeutung der Causa Buck. Sollte eines der Landgerichte in Ravensburg oder Stuttgart die Klage zulassen und sollte er verurteilt werden, droht dem ehemaligen Kämmerer eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Die Verteidigung von Anton Buck möchte sich auf SZ-Anfrage im Übrigen nicht zu den Entwicklungen äußern. Das habe man bisher nicht gemacht, das wolle man auch künftig nicht machen, heißt es.