Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
3,5 Jahre Haft für mehrfache sexuelle Nötigung
Landgericht Ravensburg ahndet sieben Fälle, teils mit Körperverletzung und Exhibitionismus
WANGEN (sig) – Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat einen 22-Jährigen aus dem Raum Wangen wegen sexueller Nötigung in sieben Fällen, teils mit Körperverletzung und Exhibitionismus, für dreieinhalb Jahre zurück ins Gefängnis geschickt. Der Mann hatte in den vergangenen zwei Jahren mehrmals Frauen nachgestellt, sie an den Brüsten berührt und dabei teilweise verletzt, und war einmal mit geöffneter Hose durch die Wangener Webergasse spaziert.
Einen Verhandlungstag früher als geplant hat die Kammer bereits das Urteil verkündet, das nach dem Erwachsenenstrafrecht wesentlich höher ausgefallen wäre, wie Vorsitzender Stefan Maier betonte. Dann hätte der Angeklagte pro Fall mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren rechnen müssen. Grund für die Nachsicht des Gerichts war das frühzeitige Geständnis des jungen Mannes, sowohl bei der Polizei als auch in der Hauptverhandlung. Neben der Gefängnisstrafe wurden dem Verurteilten die Prozesskosten und die der Nebenkläger auferlegt. Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten.
Kammervorsitzender Stefan Maier erinnerte an die Leitlinie des Erziehungsbedarfs im Jugendstrafrecht und die Tatsache, dass der Angeklagte in der Ausbildung noch nirgends Fuß gefasst habe. Für die Straftaten machte er dessen Rauschgiftkonsum wie psychische Probleme mitverantwortlich. Behandlungsbedarf attestierte ihm der Richter im sexuellen Bereich.
Die in die Strafzumessung einfließenden Tatfolgen seien überdurchschnittlich, so der Vorsitzende und erinnerte an Banküberfälle, nach denen überfallene Opfer schon nach zwei Tagen wieder arbeiten könnten, andere aber an Langzeitfolgen bis zur Arbeitsunfähigkeit litten. Der Angeklagte solle das Urteil als Chance begreifen. In der Hauptverhandlung habe der 22-Jährige Veränderungswillen bekundet, den ihm das Gericht abnehme. An ihm könne er nun arbeiten.