Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Abrissbedrohte Villa: Stadt will Bausünde verhindern
Gebäude an der Federburgstraße 33 ist kein Denkmal – Bebauungsplan soll enge Grenzen für Gestaltung setzen
RAVENSBURG - Bildschön, aber kein Denkmal: Die Villa an der Federburgstraße 33, die weithin sichtbar am Ravensburger Veitsburghang steht, ist nach wie vor gefährdet. Wie die Stadtverwaltung mittlerweile herausgefunden hat, ist bereits 1997 vom Landesdenkmalamt entschieden worden, dass die Voraussetzungen für ein Kulturdenkmal nicht gegeben seien.
Wie berichtet, haben die Mieter des mehr als hundert Jahre alten Anwesens die Kündigung erhalten. Die Erbinnen des vor zwei Jahren verstorbenen Eigentümers wollen das Haus abreißen und dort laut ihrem Anwalt ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen errichten. Wilfried Krauss von den Bürgern für Ravensburg hatte sich daraufhin dafür eingesetzt, dass das Fachwerkhaus unter Denkmalschutz gestellt wird. Vergeblich, denn das zuständige Landesdenkmalamt hatte schon vor 20 Jahren anders entschieden.
„Kriterien sind nicht erfüllt“
Zwar handelt es sich nach Meinung der Experten „durchaus um ein ortsbildprägendes und daher erhaltenswertes historisches Gebäude der Stadt“. Nach deren Meinung reichen die künstlerischen, wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Schutzgründe jedoch nicht aus, um die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes zu rechtfertigen. „Es erfüllt daher nicht die strengen Kriterien des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes, obwohl in diesem Fall die Originalität und Integrität der Bausubstanz zu einem großen Teil gewahrt sind“, heißt es zur Begründung.
Die Architektursprache, die noch weitgehend den malerischen Entwürfen entspreche, wie sie im ausgehenden 19. Jahrhundert verbreitet waren, bleibe hinter jener vergleichbarer Bauten der Zeit zurück. „Die Ausstattung und Gestaltung im Inneren weist – trotz vergleichsweise guter Überlieferung – keine außergewöhnliche Qualität auf. Auch spiegelt das Gebäude keine in besonderer Weise historisch bemerkenswerten Sachverhalte oder Entwicklungen wider“, schreiben die Denkmalschützer weiter in ihrer Stellungnahme.
Dennoch will die Stadt verhindern, dass es an der Stelle zu einer weiteren Bausünde kommt – wie schon mehrfach am Bannegghang geschehen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung den letzten Teilabschnitt der Bebauungspläne für die Federburgstraße. Die Beratung über den Auslegungsbeschluss für diesen Abschnitt werde vermutlich noch dieses Jahr erfolgen, teilte Baubürgermeister Dirk Bastin auf Anfrage mit. Der Satzungsbeschluss sei für Anfang kommenden Jahres geplant. „Eines unserer wesentlichen Ziele ist die Sicherung und Weiterentwicklung der prägenden Freiraumund Grünstrukturen des Hangbereichs. Hier gab es in der Federburgstraße in den vergangenen Jahren bereits eine Verdichtung, die diesem Ziel entgegensteht.“Da aktuell Bauanträge vorliegen, die teilweise oder in Gänze den Planungszielen entgegenstehen würden, habe der Ausschuss für Umwelt und Technik dieses Jahr zudem eine Veränderungssperre erlassen. Die gilt noch bis Juli 2018.
Bastin geht davon aus, dass an der Federburgstraße 33 auf keinen Fall ein Neubau erlaubt wird, der größer als die bestehende Villa wäre oder sich von Kubatur, Wandhöhen oder Dachneigung unterscheiden würde. Ob ein Abriss und Neubau dann für die Bauherren lukrativer als eine Sanierung sein wird, ist fraglich.