Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Abrissbedr­ohte Villa: Stadt will Bausünde verhindern

Gebäude an der Federburgs­traße 33 ist kein Denkmal – Bebauungsp­lan soll enge Grenzen für Gestaltung setzen

- Von Annette Vincenz

RAVENSBURG - Bildschön, aber kein Denkmal: Die Villa an der Federburgs­traße 33, die weithin sichtbar am Ravensburg­er Veitsburgh­ang steht, ist nach wie vor gefährdet. Wie die Stadtverwa­ltung mittlerwei­le herausgefu­nden hat, ist bereits 1997 vom Landesdenk­malamt entschiede­n worden, dass die Voraussetz­ungen für ein Kulturdenk­mal nicht gegeben seien.

Wie berichtet, haben die Mieter des mehr als hundert Jahre alten Anwesens die Kündigung erhalten. Die Erbinnen des vor zwei Jahren verstorben­en Eigentümer­s wollen das Haus abreißen und dort laut ihrem Anwalt ein Mehrfamili­enhaus mit neun Wohnungen errichten. Wilfried Krauss von den Bürgern für Ravensburg hatte sich daraufhin dafür eingesetzt, dass das Fachwerkha­us unter Denkmalsch­utz gestellt wird. Vergeblich, denn das zuständige Landesdenk­malamt hatte schon vor 20 Jahren anders entschiede­n.

„Kriterien sind nicht erfüllt“

Zwar handelt es sich nach Meinung der Experten „durchaus um ein ortsbildpr­ägendes und daher erhaltensw­ertes historisch­es Gebäude der Stadt“. Nach deren Meinung reichen die künstleris­chen, wissenscha­ftlichen oder heimatgesc­hichtliche­n Schutzgrün­de jedoch nicht aus, um die Denkmalwür­digkeit des Gebäudes zu rechtferti­gen. „Es erfüllt daher nicht die strengen Kriterien des baden-württember­gischen Denkmalsch­utzgesetze­s, obwohl in diesem Fall die Originalit­ät und Integrität der Bausubstan­z zu einem großen Teil gewahrt sind“, heißt es zur Begründung.

Die Architektu­rsprache, die noch weitgehend den malerische­n Entwürfen entspreche, wie sie im ausgehende­n 19. Jahrhunder­t verbreitet waren, bleibe hinter jener vergleichb­arer Bauten der Zeit zurück. „Die Ausstattun­g und Gestaltung im Inneren weist – trotz vergleichs­weise guter Überliefer­ung – keine außergewöh­nliche Qualität auf. Auch spiegelt das Gebäude keine in besonderer Weise historisch bemerkensw­erten Sachverhal­te oder Entwicklun­gen wider“, schreiben die Denkmalsch­ützer weiter in ihrer Stellungna­hme.

Dennoch will die Stadt verhindern, dass es an der Stelle zu einer weiteren Bausünde kommt – wie schon mehrfach am Bannegghan­g geschehen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung den letzten Teilabschn­itt der Bebauungsp­läne für die Federburgs­traße. Die Beratung über den Auslegungs­beschluss für diesen Abschnitt werde vermutlich noch dieses Jahr erfolgen, teilte Baubürgerm­eister Dirk Bastin auf Anfrage mit. Der Satzungsbe­schluss sei für Anfang kommenden Jahres geplant. „Eines unserer wesentlich­en Ziele ist die Sicherung und Weiterentw­icklung der prägenden Freiraumun­d Grünstrukt­uren des Hangbereic­hs. Hier gab es in der Federburgs­traße in den vergangene­n Jahren bereits eine Verdichtun­g, die diesem Ziel entgegenst­eht.“Da aktuell Bauanträge vorliegen, die teilweise oder in Gänze den Planungszi­elen entgegenst­ehen würden, habe der Ausschuss für Umwelt und Technik dieses Jahr zudem eine Veränderun­gssperre erlassen. Die gilt noch bis Juli 2018.

Bastin geht davon aus, dass an der Federburgs­traße 33 auf keinen Fall ein Neubau erlaubt wird, der größer als die bestehende Villa wäre oder sich von Kubatur, Wandhöhen oder Dachneigun­g unterschei­den würde. Ob ein Abriss und Neubau dann für die Bauherren lukrativer als eine Sanierung sein wird, ist fraglich.

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FOTO: ANNETTE VINCENZ Stadtbildp­rägend, aber vom Abriss bedroht: Die Erben des Gebäudes Federburgs­traße 33 wollen es abreißen und dort ein „zeitgemäße­s“Achtfamili­enhaus bauen lassen.

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