Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wiederwahl Fahrenschons abgesagt
Der Sparkassenpräsident stolpert über eine Steueraffäre – Verband will Ausgang des Strafprozesses abwarten
BERLIN (dpa) - Eine Steueraffäre bringt Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon ins Wanken: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat die eigentlich für Mittwoch geplante Wiederwahl seines seit 2012 amtierenden Chefs zunächst abgeblasen – auf Wunsch Fahrenschons. Der einflussreiche Verband will erst den Ausgang des Strafprozesses abwarten, der auf den ehemaligen bayerischen Finanzminister vor dem Münchner Amtsgericht zukommt. Ursprünglich hatte sich Fahrenschon ungeachtet des Steuerverfahrens wiederwählen lassen wollen.
Nun betonte der offensichtlich intern unter Druck geratene Verbandspräsident: „Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird.“Auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit verzichten will der 49-Jährige aber nicht.
Fahrenschon hat eingeräumt, seine Steuererklärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangenen Jahr beim Finanzamt eingereicht zu haben. Er bestreitet jedoch eine vorsätzliche Straftat. Mittlerweile hat Fahrenschon seine Steuern gezahlt. Fahrenschons Argumentation läuft darauf hinaus, auch ein jahrelanges Versäumnis sei keine vorsätzliche Straftat. Die Rechtslage allerdings scheint ziemlich eindeutig: „Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden“, heißt es im Steuerhinterziehungs-Paragrafen der Abgabenordnung. Was bedeutet: Auch verspätete Steuerzahlungen sind Steuerhinterziehung.
Dementsprechend sieht die Staatsanwaltschaft München I in Fahrenschons mehrjähriger Verspätung durchaus eine Straftat. Und das Münchner Amtsgericht folgte dieser Sichtweise: Es hat den von den Ermittlern beantragten Strafbefehl erlassen.
Doch um seine Unschuld zu beweisen, nimmt Fahrenschon in Kauf, auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen. Dabei hätte er die für ihn vermutlich sehr unangenehme Hauptverhandlung leicht vermeiden können: Er hätte lediglich den Strafbefehl akzeptieren müssen. Im Falle einer Verurteilung kommt auf Fahrenschon je nach Schwere des Falls eine Geld- oder Haftstrafe zu. Ins Gefängnis kommen Steuerhinterzieher aber in aller Regel nur, wenn es um sehr hohe Summen geht. So wurde Bayern-Präsident Uli Hoeneß 2014 vom Münchner Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt – bei ihm handelte es sich um eine zweistellige Millionensumme. Um wie viel Geld es bei Fahrenschon geht, ist nicht bekannt – jedoch sicher wesentlich weniger als bei Hoeneß. Das lässt sich unter anderem daran ablesen, dass für den Ex-Finanzminister das Amtsgericht zuständig ist. Nur besonders gravierende Fälle wie die Causa Hoeneß werden vor einem Landgericht verhandelt.