Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Weingarten sucht wieder erfolgreiche Sportler
Vorschläge für besondere sportliche Leistungen nimmt die Stadtverwaltung noch bis zum 15. Januar entgegen
WEINGARTEN (sz) - Auch in diesem Jahr suchen der Stadtverband und die Stadt Weingarten wieder nach den erfolgreichsten Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften. Noch bis zum 15. Januar nimmt die Stadtverwaltung Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2017 entgegen, geht aus der Pressemitteilung hervor.
Bei Vereinen aus Weingarten, die unter dem Dach des Sportverbandes organisiert sind, übernimmt diese Meldung in der Regel der Sportverband selbst. Die Besten ihrer Klasse dürfen sich über Auszeichnungen bei der Sportlerehrung am 7. März 2018 im Kultur- und Kongresszentrum freuen, im Idealfall sogar über die Wahl zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres. Nach den Richtlinien des Sportverbandes ist eine Auszeichnung in folgenden Fällen möglich:
1. Ehrenplakette in Bronze
- Platz 2-3 bei einer offiziellen Meisterschaft auf Landesebene
- Platz 4-6 einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft
- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesklasse
- Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene
(Bei Mannschaften erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entsprechende Urkunde)
2. Ehrenplakette in Silber
- Platz 1 bei einer offiziellen Landesmeisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten Landesrekords
- Platz 2-3 bei einer Deutschen/ Europa- oder Weltmeisterschaft
- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Bundesklasse
- Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Bundesebene (bei Mannschaften siehe Bronze)
3. Ehrenplakette in Gold
- Platz 1 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft
- Für Mannschaften: Nach dreimaligem Verbleib in der höchsten Spielklasse
4. Kinder von 12 bis 18 Jahren
- Mit einer Ehrenurkunde mit entsprechendem Text und Sachgeschenk werden Kinder und Jugendliche im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für Einzel- und Mannschaftsleistungen ausgezeichnet. Die einzelnen Wettbewerbe müssen mit mindestens drei Teilnehmern besetzt sein. Die Auszeichnung kann jährlich erfolgen.
- Bei Erringen von Platz 4-6 einer offiziellen Landesmeisterschaft
- Platz 1-3 bei einem auf Bundesoder Landesebene ausgeschriebenen Turnier, das überregionale Bedeutung hat
- Platz 1-3 bei verschiedenen Wertungen der jeweiligen Spitzenverbände auf Landes- oder Bundesebene
- Mannschaften können bei Erringen einer Meisterschaft geehrt werden (im Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebene)
- Werden Leistungen in einer Aktivenklasse erbracht, so ist die Regelung für Aktive anzuwenden.
5. Behindertensport
Es werden die gleichen Richtlinien angewandt.
Vorschläge für Auszeichnungen nimmt die Stadtverwaltung in schriftlicher Form und unter Angabe der besonderen sportlichen Leistung bis zum 15. Januar 2018 entgegen. Kontakt: Stadtverwaltung, Abteilung Bildung, Sport, Vereine, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten, E-Mail: a.nigsch@weingarten-online.de