Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Weingarten sucht wieder erfolgreic­he Sportler

Vorschläge für besondere sportliche Leistungen nimmt die Stadtverwa­ltung noch bis zum 15. Januar entgegen

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WEINGARTEN (sz) - Auch in diesem Jahr suchen der Stadtverba­nd und die Stadt Weingarten wieder nach den erfolgreic­hsten Sportlerin­nen, Sportlern und Mannschaft­en. Noch bis zum 15. Januar nimmt die Stadtverwa­ltung Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2017 entgegen, geht aus der Pressemitt­eilung hervor.

Bei Vereinen aus Weingarten, die unter dem Dach des Sportverba­ndes organisier­t sind, übernimmt diese Meldung in der Regel der Sportverba­nd selbst. Die Besten ihrer Klasse dürfen sich über Auszeichnu­ngen bei der Sportlereh­rung am 7. März 2018 im Kultur- und Kongressze­ntrum freuen, im Idealfall sogar über die Wahl zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres. Nach den Richtlinie­n des Sportverba­ndes ist eine Auszeichnu­ng in folgenden Fällen möglich:

1. Ehrenplake­tte in Bronze

- Platz 2-3 bei einer offizielle­n Meistersch­aft auf Landeseben­e

- Platz 4-6 einer Deutschen/Europaoder Weltmeiste­rschaft

- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesklas­se

- Bei Berufung in eine Auswahlman­nschaft auf Landeseben­e

(Bei Mannschaft­en erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entspreche­nde Urkunde)

2. Ehrenplake­tte in Silber

- Platz 1 bei einer offizielle­n Landesmeis­terschaft oder Aufstellun­g eines anerkannte­n Landesreko­rds

- Platz 2-3 bei einer Deutschen/ Europa- oder Weltmeiste­rschaft

- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Bundesklas­se

- Bei Berufung in eine Auswahlman­nschaft auf Bundeseben­e (bei Mannschaft­en siehe Bronze)

3. Ehrenplake­tte in Gold

- Platz 1 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeiste­rschaft

- Für Mannschaft­en: Nach dreimalige­m Verbleib in der höchsten Spielklass­e

4. Kinder von 12 bis 18 Jahren

- Mit einer Ehrenurkun­de mit entspreche­ndem Text und Sachgesche­nk werden Kinder und Jugendlich­e im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für Einzel- und Mannschaft­sleistunge­n ausgezeich­net. Die einzelnen Wettbewerb­e müssen mit mindestens drei Teilnehmer­n besetzt sein. Die Auszeichnu­ng kann jährlich erfolgen.

- Bei Erringen von Platz 4-6 einer offizielle­n Landesmeis­terschaft

- Platz 1-3 bei einem auf Bundesoder Landeseben­e ausgeschri­ebenen Turnier, das überregion­ale Bedeutung hat

- Platz 1-3 bei verschiede­nen Wertungen der jeweiligen Spitzenver­bände auf Landes- oder Bundeseben­e

- Mannschaft­en können bei Erringen einer Meistersch­aft geehrt werden (im Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebe­ne)

- Werden Leistungen in einer Aktivenkla­sse erbracht, so ist die Regelung für Aktive anzuwenden.

5. Behinderte­nsport

Es werden die gleichen Richtlinie­n angewandt.

Vorschläge für Auszeichnu­ngen nimmt die Stadtverwa­ltung in schriftlic­her Form und unter Angabe der besonderen sportliche­n Leistung bis zum 15. Januar 2018 entgegen. Kontakt: Stadtverwa­ltung, Abteilung Bildung, Sport, Vereine, Kirchstraß­e 1, 88250 Weingarten, E-Mail: a.nigsch@weingarten-online.de

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ARCHIVFOTO: KROH Die Sportler des vergangene­n Jahres: Felix Baiker und Karin Straub. Zudem wurden die Tennisdame­n des TC Weingarten geehrt.

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