Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Verurteilter flüchtet nach Urteilsverkündung bei Raucherpause
Die Polizei fahndet nach dem Angeklagten – Der 38-Jährige bekam fünf Jahre Haft für die Mittäterschaft bei einem Überfall
WEINGARTEN (kro/vok) - Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat gestern einen 38-jährigen Mann aus Weingarten wegen der Anstiftung zu besonders schwerem Raub mit Körperverletzung zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Wie ein Pressesprecher der Polizei Konstanz am Abend bestätigte, flüchtete der Verurteilte nach der Urteilsverkündung als er das Gerichtsgebäude verließ, um mit seiner Freundin eine Zigarette zu rauchen. Die Polizei leitete sofort die Fahndung nach dem Flüchtigen ein.
TRAUERANZEIGEN
Der Angeklagte hatte mit zwei bereits verurteilten Tätern am 16. Dezember 2016 einen Überfall auf einen in Ravensburg lebenden Mann geplant. „Die beiden Haupttäter kannten weder das Opfer und dessen Wohnung, noch wussten sie, dass dort Geld zu finden ist“, verlas der Vorsitzende Richter Stefan Maier im Urteil. Das Gericht entspricht in den wesentlichen Punkten der Anklage der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen schwerer Körperverletzung sogar sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. „Ohne das Wissen und die Hilfe des Angeklagten wäre die Tat nicht erfolgt“, hieß es im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft. Auch ein als Zeuge vorgeladener Kriminalbeamter warf dem Angeklagten eine „augenscheinliche Mitwisserschaft“vor. Bei der Auswertung von Handydaten stießen die Ermittler auf Chatverläufe zwischen dem Angeklagten und einem der Täter aus der Tatnacht, in denen es „eindeutig um die Tat ging“. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte das Opfer ausgesucht und den Tätern die Wohnung gezeigt. Außerdem gehörten das Messer und der Zimmermannshammer dem Angeklagten. Der 38-Jährige soll während der Tat nicht in der Wohnung gewesen sein, aber vor und nach dem Raub in Kontakt mit den Tätern gestanden haben und auch einen Anteil an der Beute erhalten haben.
Das Opfer, laut Staatsanwaltschaft der Drogendealer des Angeklagten, war zum Zeitpunkt der Tat nicht alleine in seiner Wohnung, ein weiterer Mann war bei ihm. Während einer der Täter die beiden Männer in Schach hielt, durchsuchte der andere die Wohnung. Dann ging es nach Aussage des Kriminalbeamten plötzlich „drunter und drüber“und die beiden Täter verletzten einen der Männer schwer am Kopf. Der andere wurde an der Hand verletzt. Die Verletzungen stammten allerdings wohl nicht von Messer und Zimmermannshammer, sondern von Weizenbiergläsern. Deshalb könne der Täterexzess nicht dem Angeklagten vorgehalten werden, plädierte der Verteidiger. Bei ihm habe kein Vorsatz vorgelegen. Der Verteidiger betonte, der Angeklagte habe seine Tatbeteiligung von Anfang an zugegeben. Es seien die beiden Haupttäter gewesen, die ihn angesprochen hätten, um sich Geld zu beschaffen. „Der Wille zur Tat lag bei den Haupttätern schon vor. Deshalb war es keine Anstiftung, sondern Beihilfe zur Straftat“, erklärte Rechtsanwalt Uwe Rung. Er forderte drei Jahre und drei Monate Haft.
Der Vorsitzende Richter Maier stellte in der Urteilsverkündung klar, dass schwerer Raub nicht voraussetze, dass Waffen eingesetzt würden. Es genüge eine Drohung mit den Waffen, die zweifellos vorlag. Der Angeklagte habe ferner „Geschehnisse in Gang gesetzt, die er nicht mehr kontrollieren konnte“. Also habe es sich um eine Anstiftung gehandelt.