Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Im Einklang
Zum Artikel „Vorstoß zur Cannabisfreigabe löst Debatte aus“(6.2.):
Die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ist richtig. Aus liberaler Sicht ist jeder Mensch Eigentümer seines Körpers. Und eben weil der Mensch ausschließlich sich selbst gehört, darf der Staat grundsätzlich nicht über die Lebensweise des einzelnen Bürgers bestimmen. Somit hat jeder Mensch die Freiheit, seine eigenen Entscheidungen zu treffen – auch wenn diese aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft falsch oder schlecht sind. Dies schließt den Konsum von Drogen ein.
Jedoch endet die Freiheit des einen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Daher darf der Staat nach dem „Schadensprinzip“ausnahmsweise in die individuelle Lebensführung eingreifen und die Freiheiten seiner Bürger einschränken, wenn dies notwendig ist, um die Schädigung anderer zu verhüten. Drogenkonsum kann zu schweren körperlichen Konsequenzen führen. Hierdurch entstehen wiederum Folgekosten für Medikamente und Therapien, die von den Krankenkassen – und damit von uns allen – bezahlt werden müssen. Der Konsum von Drogen schädigt somit nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Gesellschaft. Daher sollte der Cannabiskonsum entkriminalisiert, aber – wie im Falle von Alkohol und Tabak – mit einer Steuer belegt werden. Dies würde die Freiheit des Einzelnen und die Interessen der Gesellschaft in Einklang bringen.
Michael Pfeiffer,
Fildern Neuhausen auf den
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