Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Parkplatzbetreiber darf Sonderregeln einführen
STUTTGART (dpa) - Auf Privatparkplätzen darf der Betreiber die Regeln aufstellen. Darauf weist die Zeitschrift „Auto, Motor und Sport“(4/2018) hin. Habe der Betreiber etwa Lust auf Linksverkehr, dürfe er den einführen. Betreiber könnten aber auch auf öffentlichen Parkplätzen, auf denen die Straßenverkehrsordnung gilt, bestimmte, abweichende Regeln durchsetzen. Generell dürften sie vom Hausrecht Gebrauch machen. Wer etwa als Mann auf einem Frauenparkplatz steht, müsse damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird.