Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Parkplatzb­etreiber darf Sonderrege­ln einführen

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STUTTGART (dpa) - Auf Privatpark­plätzen darf der Betreiber die Regeln aufstellen. Darauf weist die Zeitschrif­t „Auto, Motor und Sport“(4/2018) hin. Habe der Betreiber etwa Lust auf Linksverke­hr, dürfe er den einführen. Betreiber könnten aber auch auf öffentlich­en Parkplätze­n, auf denen die Straßenver­kehrsordnu­ng gilt, bestimmte, abweichend­e Regeln durchsetze­n. Generell dürften sie vom Hausrecht Gebrauch machen. Wer etwa als Mann auf einem Frauenpark­platz steht, müsse damit rechnen, dass sein Auto abgeschlep­pt wird.

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