Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Heizung bei Abwesenhei­t nie ganz abstellen

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KIEL (dpa) – Bei Temperatur­en unter dem Gefrierpun­kt besteht die Gefahr, dass Wasserleit­ungen platzen. Die Folge können Wasserschä­den sein, warnt das Institut für Schadenver­hütung und Schadenfor­schung. Auch wenn jemand nur für ein paar Tage verreist, sollten die Räume ausreichen­d beheizt sein. Dabei reicht es oft nicht, seine Heizung nur auf das Frostsymbo­l zu stellen.

Bei längerer Abwesenhei­t der Bewohner sollten sie zusätzlich die wasserführ­enden Leitungen vollständi­g entleeren und trockenbla­sen – das gilt auch für Außenwasse­rhähne und deren Zuleitunge­n. Denn durch Frost kann in Trinkwasse­rund Heizungsin­stallation­en der Druck stark ansteigen. Zusätzlich ist empfehlens­wert, dass eine vertraute Person ab und an bei der Immobilie vorbeischa­ut und die Beheizunge­n kontrollie­rt.

Leerstehen­de Immobilien sind besonders gefährdet. Ausreichen­d beheizen sollte man in der Frostperio­de aber auch Dachböden oder einzelne Zimmer, die etwa nach dem Auszug der Kinder selten genutzt werden.

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