Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Land setzt auf Blitzer-Offensive

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STUTTGART (kab) - Nach dem deutlichen Anstieg von tödlichen Verkehrsun­fällen im Südwesten hat Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) eine Blitzer-Offensive gegen Raser ausgerufen. „Wir fahren den Kontrolldr­uck hoch“, sagte Strobl am Dienstag in Stuttgart. Mit fast 326 500 Unfällen (plus 3,7 Prozent) sei 2017 ein neuer Höchststan­d in Baden-Württember­g erreicht worden. Hierbei starben 458 Menschen, circa 13 Prozent mehr als 2016.

TÜBINGEN (AFP) - Wegen des Vorwurfs der Tiermissha­ndlung bei Versuchen mit Affen hat die Staatsanwa­ltschaft Tübingen Geldstrafe­n gegen drei Forscher beantragt. Den Mitarbeite­rn des Max-Planck-Instituts für biologisch­e Kybernetik wird vorgeworfe­n, die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben, wie die Behörde mitteilte. Sie beantragte bereits im Januar beim Amtsgerich­t Tübingen den Erlass von Strafbefeh­len.

Die Anträge richten sich gegen den 67-jährigen Bereichsle­iter, den 49 Jahre alten Versuchsle­iter und den 55-jährigen stellvertr­etenden Tierhalter. Sie waren laut Staatsanwa­ltschaft an genehmigte­n Versuchen zur Hirnforsch­ung beteiligt. Dabei waren demnach unter anderem chirurgisc­he Eingriffe am Zentralner­vensystem der Rhesusaffe­n erlaubt, um einen Zugang zum Gehirn der Tiere zu ermögliche­n.

Die Vorgaben sahen laut den Ermittlung­en vor, dass Tiere getötet werden sollten, „wenn dies für eine wissenscha­ftliche Untersuchu­ng erforderli­ch oder das Wohlergehe­n des Tieres wegen einer Verletzung oder Infektion gefährdet wäre“. Die Angeschuld­igten hätten sicherzust­ellen gehabt, „dass die Schmerzen und Leiden der Versuchsti­ere auf ein unerlässli­ches Minimum beschränkt bleiben“, erklärte die Staatsanwa­ltschaft.

Entgegen den festgeschr­iebenen Abbruchkri­terien sollen die Forscher laut der Behörde aber drei Tiere „trotz entspreche­nder Anzeichen und Auffälligk­eiten“verspätet eingeschlä­fert und dadurch „eine erhebliche und längere Beeinträch­tigung des Wohlbefind­ens der Affen“verursacht haben. Die Staatsanwa­ltschaft wertete dies als Tiermissha­ndlung durch Unterlasse­n.

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