Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Illegaler Waffenbesitz: Pumpgun im Fußboden versteckt
Amtsgericht Wangen verhängt Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung
WANGEN (clbi) - Drei Jahre lang bewahrte ein 39-Jähriger Mann eine Pumpgun in seinem Fußboden auf. Für den illegalen Besitz dieser verbotenen Waffe wurde der Mann nun vom Amtsgericht Wangen zu einem Jahr und drei Monate auf Bewährung verurteilt.
Die Waffe habe er für einen Freund aufbewahrt, erklärte der Angeklagte im Verlauf der Verhandlung. Immer mehr sei sein Freund in die Unterwelt der Drogen und des Alkoholkonsums abgesunken. Als er sich von seinem gefährlichen Umfeld zusehends bedroht fühlte, hätte er sich eine Schrotflinte der Marke Winchester zugelegt.
Finanzieller Abstieg
Sein Freund hätte sich und seine Familie auf diese Weise schützen wollen, erzählte der Angeklagte über die Umstände, warum der Freund eine Waffe besaß. Doch als der Freund physisch am Ende war und psychisch nicht mehr zurechnungsfähig gewesen sei, wäre das Leben des Freundes und das seiner Familie in Gefahr gewesen. Als dann noch der finanzielle Abstieg folgte, lieh der Angeklagte dem Mann 5000 Euro unter der Bedingung, dass er ihm das Gewehr gebe. Und er bekäme es erst zurück, wenn er seine Schulden beglichen habe.
Der Freund habe sich umgebracht, erzählte der Angeklagte. Trotzdem bewahrte der 39-Jährige dessen Waffe noch weiter auf. Das Gewehr versteckte der Angeklagte über drei Jahre lang im Fußboden. Bei einer ehelichen Auseinandersetzung mit häuslicher Gewalt, zu der die Polizei gerufen wurde, gab der Mann zu, dass er eine Waffe habe. Daraufhin beschlagnahmte die Polizei die Waffe.
Die Staatsanwaltschaft beklagte außer dem Waffenbesitz auch, dass der Angeklagte nachweislich scharfe Munition nachgekauft habe. Dieser Umstand kam erschwerend bei dem Urteil des Richters hinzu, auch wenn der Angeklagte seiner Aussage nach keinen Gebrauch von der Waffe machte.
Doch da der Angeklagte nicht vorbestraft war und einen gesicherten Lebensunterhalt verzeichnen kann, lautete das Urteil des Richters wie folgt: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie ein Bußgeld für einen gemeinnützigen Verein im Kreis Ravensburg.