Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Amtsdeutsch
Also ich weiß ja nicht, wie es Ihnen manchmal geht, wenn Sie Texte lesen, die zwar ganz offensichtlich auf Deutsch geschrieben sind, die aber keiner wirklich versteht. Dann frage ich mich hinterher immer: Was will der Autor mir damit sagen? Ich finde, das ist eine ganz natürliche Reaktion, schließlich will ich ja wissen, worum es geht, wenn ich mir schon die Mühe mache, einen Text zu lesen. Wenn ich nicht gar ein Recht darauf habe! Das kann ich verlangen!
Ein Beispiel: Da informiert diese Woche das Regierungspräsidium Tübingen die Öffentlichkeit über eine neue Verordnung. Es beabsichtigt „zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FHHGebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weitere Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.“
Hä??? Haben Sie jetzt verstanden, was da erlassen werden soll? Klar, der Text geht noch weiter, ist noch nicht zu Ende, wird noch ausführlicher, zieht sich über eine ganze Seite hin – die ich beim besten Willen nicht abschreiben will. Eines kann ich Ihnen versichern: Besser wird’s mit der Verständlichkeit nicht. Immerhin habe ich zumindest den vagen Verdacht, es geht um die Natur, genauer: um Naturschutz. Aber konkret ist das dann auch noch nicht.
Bin ich zu kritisch? Schließlich würde mir der Autor des Textes vermutlich entgegnen: So wie er es geschrieben hat, ist es rechtlich korrekt. Das mag sein, aber verstehen tut es trotzdem keiner.