Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gegenkandidatin ficht OB-Wahl an
Ein Einspruch stammt von Gegenkandidatin Fridi Miller – Ergebnis steht am 9. April fest
Nach ihrer Niederlage in Ravensburg wählt Fridi Miller rechtliche Schritte.
RAVENSBURG - Nach der Ravensburger Oberbürgermeisterwahl sind inzwischen zwei Wahlanfechtungen eingegangen – eine davon stammt von Gegenkandidatin Fridi Miller, die andere von einem Ravensburger Bürger. Beide Einsprüche liegen nun beim Regierungspräsidium Tübingen. Die Behörde entscheidet in den nächsten zwei Wochen, ob die Wahlanfechtungen berechtigt sind. Ist dies der Fall, wird die OB-Wahl vom
11. März als ungültig erklärt.
Nachdem das Ergebnis der Ravensburger OB-Wahl am
15. März öffentlich in der „Schwäbischen Zeitung“bekannt gemacht worden war, konnten alle, die die Wahl anfechten wollten, das bis Donnerstag, 22. März, 24 Uhr, tun. Fridi Miller hat ziemlich lange gewartet und fast in letzter Minute, nämlich abends am 22. März per Fax, ihre Wahlanfechtung ans zuständige Regierungspräsidium (RP) in Tübingen geschickt.
Schon vorher hatte die Ravensburger Stadtverwaltung die Wahlanfechtung eines wahlberechtigten Ravensburgers ebenfalls ans RP weitergeleitet. Formal sieht es so aus, dass ein wahlberechtigter Bürger, der bei der Wahlanfechtung nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, 100 Personen finden muss, „die seinem Einspruch beitreten“, wie Martina Singer vom Hauptamt der Stadt Ravensburg erläutert. Ob er damit durchkommt – darüber entscheidet das RP. Wie Singer weiter mitteilt, habe die
teilt Martina Singer vom Hauptamt der Stadt Ravensburg mit.
Stadtverwaltung ihre Stellungnahmen, sprich: Einschätzungen, zu den beiden Einsprüchen der zuständigen Behörde bereits übermittelt.
Ein Sprecher des Regierungspräsidiums sagt auf
Anfrage, dass die Prüfung der Wahlanfechtungen noch zwei Wochen dauern wird. Spätestens am 9. April wird eine Entscheidung fallen. Laut dem Sprecher seien Wahlanfechtungen „nicht unüblich“. Wird eine solche vom RP abgelehnt, dann kann der Antragssteller dagegen Einspruch erheben und weitere rechtliche Schritte einleiten. Das Ganze landet dann vorm Verwaltungsgericht.
In Sindelfingen hat es einen solchen Vorfall jetzt gegeben. Dort war Fridi Miller vor einem Jahr als OBKandidatin angetreten und nicht gewählt worden. Den Ausgang der Wahl wollte sie nicht akzeptieren, sie wandte sich mit einer Wahlanfechtung an das RP Stuttgart. Dieses lehnte ihren Antrag ab. Miller klagte vor dem Verwaltungsgericht. In der vergangenen Woche gab das Gericht dem RP Stuttgart recht, Miller verlor. Und auch in der Stadt Böblingen, in der die OB-Wahl am 4. Februar dieses Jahres stattgefunden hat, legte die Dauerkandidatin Widerspruch ein – erfolglos.
Sollte eine der beiden Wahlanfechtungen in Ravensburg jedoch nach der Prüfung für korrekt befunden werden, dann bedeutet das: Die OB-Wahl vom 11. März wäre ungültig und müsste wiederholt werden.
Die Stadt Ravensburg habe ihre Stellungnahmen bereits übermittelt,
Wahlanfechtungen seien „nicht unüblich“, sagt ein Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen.
Alle erschienenen Berichte, Videos und Fotos rund um die Ravensburger OB-Wahl finden Sie gebündelt online unter www.schwäbische.de/ obwahl-rv.