Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Stadt duldet illegale Holzkamine
In vielen Ravensburger Wohngebieten sind die Öfen eigentlich verboten
Bauordnungsamt wird nur nach Anzeige von Bürgern aktiv.
RAVENSBURG - Holzkamine in Wohnhäusern geraten zunehmend in die Kritik, weil sie gefährlichen Feinstaub in bedenklichen Mengen ausstoßen. Die Grünen im Ravensburger Gemeinderat fordern, Holzöfen in Neubaugebieten nicht mehr zuzulassen, solange es keine Filterpflicht gibt. Für ein Verbot sprechen sich auch die „Bürger für Ravensburg“aus. Recherchen der „Schwäbischen Zeitung“haben jetzt ergeben: In einigen älteren Wohngebieten gibt es solche Verbote schon. Allerdings haben dort Hausbesitzer trotzdem Kaminöfen einbauen lassen, und die Stadtverwaltung duldet das.
Stadtwerke wollten Gas verkaufen
Das Wohngebiet Huberesch in der Weststadt entstand in den 1980erund 1990er-Jahren. Kleinere Mehrfamilienhäuser und zahlreiche Einfamilienhäuser mit gepflegten Gärten bestimmen das Bild. Etwa jedes dritte bis vierte Einfamilienhaus hat neben der normalen Heizung samt Schornstein – das Gebiet ist ans Gasnetz angeschlossen – einen Holzkamin. Zumindest deuten die metallenen Heizrohre auf den Dächern oder an den Außenwänden darauf hin. „Die sind nachträglich eingebaut worden“, meint Baubürgermeister Dirk Bastin und deutet auf zwei Häuser in der Konrad-Miller-Straße. Obwohl das im Bebauungsplan ausdrücklich verboten wurde.
Hintergrund für die strengen Regeln, die in den Baugebieten Huberesch I und III in der Weststadt seinerzeit aufgestellt wurden, war nicht die Angst vor dem mikroskopisch kleinen Feinstaub und den polycyklischen Kohlenwasserstoffen im Holzrauch, die die Atemwege angreifen und krebserregend sind, wie man heute weiß. Sondern schlicht wirtschaftliche Interessen. „Über die Bebauungspläne schloss man vor dem Hintergrund der Ölkrise feste und flüssige Brennstoffe aus, damit die Stadtwerke ihr Gas verkaufen konnten“, erklärt Bastin. Damals habe es ja noch keine Liberalisierung des Marktes gegeben, und für die Stadtwerke sollten sich die hohen Investitionen ins Gasnetz durch entsprechend viele Abnehmer lohnen. „Im Bebauungsplangebiet dürfen feste und flüssige Brennstoffe zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung nicht verwendet werden“, heißt es im Text zum Bebauungsplan Huberesch I, der 1980 aufgestellt wurde. Zehn Jahre später, beim Bebauungsplan Huberesch III, wird die Stadtverwaltung noch konkreter unter der Überschrift „Schutz vor Luftverunreinigung“: „Im Bebauungsplangebiet dürfen feste Brennstoffe zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung nicht verwendet werden. Öfen, Kaminöfen, Kachelöfen, offene Kamine und Außenkamine sind nicht zulässig.“
Aber wie konnte es dazu kommen, dass sich so viele Hausbesitzer über diese Verbote einfach hinwegsetzten und ihre Nachbarn bis heute mit dem gesundheitsgefährdenden Holzrauch belästigen können? Ende der 1990er-Jahre sei Holz als CO2neutraler Brennstoff, der dazu noch eine besonders behagliche Wärme ausstrahlt, sehr beliebt geworden, meint Bastin. In den Ortschaftsräten gab es Proteste gegen die angeblich zu strengen Regelungen, und aus dem Bebauungsplanentwurf Torkenweiler-Süd strich man sie wieder heraus. „Es hieß damals wohl: Die Stadt gängelt uns. Wir wollen Kachelöfen“, so Bastin. Es sei auch nicht „politischer Wille“gewesen, gegen illegale Kamineinbauten in Wohngebieten mit einem bestehenden Kaminverbot vorzugehen. Selbst im erst fünf Jahre alten Wohngebiet Schornreute-Ost, das wegen des Eingriffs in die Kaltluftschneise seinerzeit hoch umstritten war und wo Kamine ebenfalls verboten sind, weil ihr Rauch bei entsprechender Inversionswetterlage das Klima in der Ravensburger Innenstadt belastet, sind sie geduldet. Aber warum? „Wir werden als Bauordnungsamt nur aktiv, wenn eine Anzeige von einem Bürger kommt“, sagt Bastin, und schiebt zerknirscht hinterher: „Wir haben nur eine halbe Stelle für die Baukontrolle.“Heißt: Bei der Bauabnahme wird gar nicht in Augenschein genommen, ob sich der Bauherr an die Auflagen im Bebauungsplan gehalten hat. Egal, ob es sich dabei um die Heizung oder zum Beispiel die Pflicht handelt, eine gewisse Anzahl an heimischen Bäumen anzupflanzen.
Halbe Stelle für Baukontrolle
Dirk Bastin: „2016 haben wir allein 399 Wohneinheiten genehmigt. Das geschieht am Schreibtisch. Wie wollen Sie die alle mit einer halben Stelle kontrollieren?“Zumal viele Eigentümer die Holzöfen auch erst nachträglich einbauen lassen. Er sei gespannt auf die politische Diskussion im Gemeinderat, die durch einen aktuellen Antrag der Grünen befeuert wird. Darin geht es um ein Verbot von Holzkaminen in Neubaugebieten – solange es keine Filterpflicht gibt. Alle 411 bestehenden Bebauungspläne allein im Stadtgebiet (ohne die Ortschaften) umzuändern, hält Bastin hingegen für utopisch. Letztlich sei vor allem der Bundesgesetzgeber gefordert, die Vorschriften für Kaminbetreiber deutlich zu verschärfen.
Den Bürgern, die sich durch den Rauch ihrer Nachbarn belästigt fühlen und die das Glück haben, in einer Straße zu wohnen, in der feste Brennstoffe laut Bebauungsplan eigentlich verboten sind, bleibt die Möglichkeit einer Anzeige beim Bauordnungsamt. Die Kaminöfen müssen dann zwar nicht ausgebaut, dürfen aber nicht mehr betrieben werden.