Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„BTHG ist so etwas wie ein Spargesetz“
Infoabend der Integrations-Werkstätten Oberschwaben (IWO)
WEINGARTEN - Groß war die Resonanz auf einen Infoabend, zu dem die Integrations-Werkstätten Oberschwaben (IWO) Eltern und Angehörige der Beschäftigten nach Weingarten eingeladen hatten. Neben aktuellen Informationen aus den IWO war das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Schwerpunktthema des Abends.
IWO-Geschäftsführer Dirk Weltzin berichtete eingangs über die Neuund Umbaumaßnahmen auf dem Argonnenareal. Darüber hinaus konnte Weltzin auf eine stabile Belegung („durchschnittlich 320 Personen“) sowie eine „sehr hohe Auftragslage“verweisen. Der IWO-Geschäftsführer nutzte den Rahmen zudem, um die neue Fachbereichsleiterin für Bildung und Arbeitsförderung, Constanze Rauch, vorzustellen. Die Diplom-Sozialpädagogin ist seit 1. Februar in Diensten der IWO und Nachfolgerin von Ilena Neumann. Im Anschluss informierte die Ravensburger Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht, Edith Sonntag, über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Rehabilitations- und Grundsicherungsleistungen. Erste Änderungen durch das BTHG sind 2017 in Kraft getreten, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
„Das BTHG soll ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sein“, sagte Weltzin. Gleichzeitig sei das BTHG aber auch so etwas wie ein „Spargesetz“, mit dem die „Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe gekappt werden soll“. In diesem Zusammenhang zitierte Weltzin den Referatsleiter Eingliederungshilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Marc Nellen, der diese Problematik etwas verklausuliert als „implizierten Zielkonflikt“bezeichnete. Insbesondere für Menschen mit hohem Hilfebedarf aus dem Förder- und Betreuungsbereich (FuB) seien keinerlei Verbesserungen erkennbar, kritisierte Weltzin.