Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ravensburger OB-Wahl ist gültig
RAVENSBURG (sz/jab) - Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat die beiden Einsprüche gegen die Oberbürgermeister-Wahl in Ravensburg vom 11. März als unbegründet zurückgewiesen. Die Wiederwahl von OB Daniel Rapp ist damit gültig.
Die unterlegene Bewerberin Fridi Miller hatte die Wahl angefochten (die SZ berichtete). Wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Ravensburg heißt, habe sie die Anzahl der rechtlich notwendigen 100 Unterstützungsunterschriften infrage gestellt. Zudem begründete Miller ihren Einspruch damit, dass die „Schwäbische Zeitung“ihre Neutralitätspflicht im Wahlkampf verletzt habe, und äußerte den Verdacht der Wahlfälschung, da die Kandidatin – aus ihrer Sicht – in der Weststadt im Vergleich zur Südstadt relativ wenig Stimmen erhalten habe.
Ein Ravensburger Bürger hatte die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften ebenfalls hinterfragt. „Wenn statt der erforderlichen einhundert nur fünfzig Unterstützer notwendig gewesen wären, dann hätte er eine Bewerbung zum OB-Kandidaten abgegeben“, heißt es vonseiten der Stadt.
Neben der regulären Wahlprüfung habe das zuständige Regierungspräsidium Tübingen auch die Einsprüche geprüft, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Mit dem Ergebnis: Die Wahl entsprach vollständig den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Das RP wies deshalb die Einsprüche als unbegründet zurück und erklärte gleichzeitig die Gültigkeit der Wahl.