Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Urteil im Teenie-Drama: Täter bekommt Jugendstrafe
Richter verurteilt 19 Jahre alten Messerstecher nach Beziehungsstreit zu zwei Jahren auf Bewährung
RAVENSBURG - In dem als „TeenieDrama“bekannt gewordenen Fall ist jetzt ein Urteil gefällt worden: Der 19-Jährige, der vor knapp anderthalb Jahren seine minderjährige Freundin in Ravensburg mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hat, bekommt wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre auf Bewährung und muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Weil die Kammer bei dem jungen Mann Reifeverzögerungen in seiner Persönlichkeitsentwicklung als gegeben ansah, verurteilte sie ihn nach Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht. Der Vorwurf der versuchten Tötung wurde fallengelassen.
Freundin wollte sich trennen
Zum Hintergrund: Bei einem Beziehungsstreit im Dezember 2016 soll der damals 18-Jährige in einer Ravensburger Wohnung mit einem Küchenmesser auf seine 16 Jahre alte Freundin losgegangen sein (die SZ berichtete). Der Grund war wohl, dass sie ihn verlassen wollte. Mit dem Messer, dessen Klinge etwa acht Zentimeter lang war, stach der junge Mann mehrfach auf seine Freundin ein – hauptsächlich in den Bauch. Die 16-Jährige wehrte weitere Stiche ab. Dabei erlitt sie Verletzungen im Gesicht, am Kopf und an der Hand. Wegen der starken Bauchverletzungen musste die Jugendliche notoperiert werden. Sie überlebte.
Am Mittwoch hat die Jugendkammer des Ravensburger Landgerichts das Urteil verkündet. Der Schuldspruch lautet auf gefährliche Körperverletzung, mit besonderer Schwere der Schuld. Eine Tötungsabsicht sah die Kammer allerdings – anders als ursprünglich angenommen – nicht. „Es gab einen Rücktritt vom Mordversuch“, erklärt Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts. Heißt: Der Täter hat freiwillig von seinem Opfer abgelassen und aufgehört, auf es einzustechen. Juristisch gesehen wirkt sich dieser Umstand strafmildernd aus.
Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts
Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter 21 Jahre alt war und zudem Defizite in seiner Persönlichkeitsentwicklung aufweist, hat bei ihm laut Franz Bernhard das Jugendstrafrecht gegriffen. „Es hat sich herausgestellt, dass er gerade im Beziehungsbereich Probleme aufweist“, sagt der Pressesprecher.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe und der Auferlegung von gemeinnützigen Arbeitsstunden sprach die Kammer daher die Weisung aus, dass sich der 19-Jährige einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen solle.
„Es gab einen Rücktritt vom Mordversuch.“