Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Strobl fordert Härte beim Familiennachzug
Baden-Württembergs Innenminister will Gesetzentwurf im Bundesrat verschärfen
STUTTGART (AFP/kna) - Thomas Strobl (CDU) fordert im Bundesrat eine Verschärfung des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug von Flüchtlingen. Als Ausschlussgrund für einen Nachzug von Familienangehörigen solle bereits eine Verurteilung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen gelten, sagte der baden-württembergische Innenminister der „Stuttgarter Zeitung“. Bislang sieht der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als Ausschlussgrund eine einjährige Gefängnisstrafe vor.
„Nach einer schlimmen, erheblichen Straftat darf ein Flüchtling nicht noch mit dem Recht auf Familiennachzug belohnt werden“, sagte Strobl. Der Ausschlussgrund im bisherigen Gesetzentwurf sei „deutlich zu hoch angesetzt“. „Die Latte muss gesenkt werden.“Der Bundestag hatte sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus befasst. Am Freitag debattiert der Bundesrat die Regierungspläne.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von August an wieder monatlich bis zu 1000 Mitglieder der sogenannten Kernfamilie von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen können. Einen Rechtsanspruch darauf soll es jedoch nicht mehr geben. Ausgenommen sind zudem Angehörige von schweren Straftätern sowie sogenannte Gefährder.
Die Regierung verteidigte das Gesetz im Bundestag. Laut Seehofer gibt es derzeit 265 000 subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge. Die Zahl von 1000 Familienmitgliedern, die nachziehen können, sei nicht willkürlich gewählt, sondern ein „verantwortungsvoller Kompromiss“.
Die Oppositionsfraktionen haben die geplanten Neuregelungen zum Familiennachzug kritisiert. Während die AfD die Regelung bei der ersten Lesung des Entwurfs als „Konjunkturprogramm für arabische Großfamilien in Deutschland“bezeichnete und davor warnte, mit dem Gesetz die „Schleusen noch weiter zu öffnen“, warfen Grüne und Linke der Regierung vor, Flüchtlingen ein Menschenrecht zu verweigern. Unterdessen forderte die FDP, einen Familiennachzug zuzulassen, wenn ein „echter Härtefall“vorliege, und dies nicht an einer Zahl festzumachen.