Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gericht: Bosch muss wohl geheime Unterlagen vorlegen
Die juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre beschäftigt auch den Stuttgarter Zulieferer Bosch. Nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts muss Bosch wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorläufiger Einschätzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, erläuterte der Richter am Mittwoch. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.
Die Kläger wollen Bosch dazu bringen, E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern sowie einen Brief der Rechtsabteilung von Bosch an VW dem Gericht vorzulegen. Bosch weigert sich. (Az. 22 O 205/16; 22 O 348/16) Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren an sich richten sich nicht gegen den Zulieferer, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Anleger werfen VW und der Porsche SE vor, sie hätten die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert, was diese zurückweisen. Mit den Dokumenten wollen sie belegen, dass die VWFührung viel eher Bescheid wusste, als sie zugibt.
Bosch hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Der Konzern beruft sich laut Gericht unter anderem auf eine Geheimhaltungsvereinbarung mit VW und zudem darauf, dass mit einer Veröffentlichung der Unterlagen Geschäftsgeheimnisse öffentlich würden und Dritte außerdem die Erkenntnisse nutzen könnten, um damit Ansprüche gegen Bosch zu untermauern. Das Gericht hält diese Argumentation vorerst aber nicht für stichhaltig.
ZF entlässt 100 Mitarbeiter
Der Dieselskandal kommt auch bei den Zulieferern an: Wegen Produktionsengpässen bei Porsche müssen laut „Märkische Allgemeine“100 befristet eingestellte ZFGetriebebauer in Brandenburg das Getriebewerk im Juli verlassen. Wie VW und Audi bremst das neue Abgastestverfahren auch bei Porsche die Produktion aus. (sz/lsw)