Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kontrollsäule für Lkw-Maut in Leutkirch aufgebaut
Säule steht an der B 465 und wird vorbeifahrende Fahrzeuge überprüfen
LEUTKIRCH (sz) - An der B 465 in Leutkirch ist bei Reichenhofen vor der K 8030, in Fahrtrichtung Bad Wurzach, eine Kontrollsäule für die Lkw-Maut aufgebaut worden. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, sind die vier Meter hohen blauen Kontrollsäulen Teil der technischen Vorbereitung des Mautsystems auf die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli. Rund 600 Kontrollsäulen werden auf den Bundesstraßen überprüfen, ob vorbeifahrende Fahrzeuge mautpflichtig sind und die Gebühr ordnungsgemäß entrichten.
Die neuen stationären Kontrolleinrichtungen ergänzen laut Mitteilung die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr auf den Bundesstraßen. Im Gegensatz zu den Autobahnen werden auf Bundesstraßen keine Kontrollbrücken aufgebaut. Die Kontrollsäulen basieren demnach auf einem ähnlichen Funktionsprinzip wie die Kontrollbrücken auf den Autobahnen. Im Gegensatz zu den Brücken überspannten die Kontrollsäulen nicht alle Fahrstreifen, sondern fügten sich besser in das Bild der ländlicheren Bundesstraßen ein. Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild blieben so auf ein Minimum beschränkt.
Die Kontrollsäulen werden laut Mitteilung seitlich neben der Fahrbahn aufgestellt. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen, ob dieses mautpflichtig ist. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollstelle, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichtsund ein Kennzeichenbild erstellt. Das Fahrzeuggerät sendet die durch den Fahrer eingestellten sowie die auf der sogenannten OnBoard Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Für die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten sind das Unternehmen und der Fahrer verantwortlich. Hat der Fahrer die Achszahl richtig eingestellt und überprüft, ob die On-Board Unit funktionsbereit ist, werden die Bilddaten verworfen.
Für die Erfassung von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken. Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) nennt in § 7 Abs. 2 die Daten, die im Rahmen der Kontrolle erhoben werden dürfen. Wie bereits heute werden ausschließlich Daten von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, bei denen der Verdacht auf einen Mautverstoß besteht, an ein Kontrollzentrum weitergeleitet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Hat der Kunde die Maut ordnungsgemäß bezahlt, werden die Daten sofort noch in der Kontrollsäule gelöscht, heißt es vonseiten des Regierungspräsidiums.
Weitere Informationen www.toll-collect.de
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