Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Hehlerware: Wenn ein Ankauf kriminell wird
Mann aus dem Umkreis von Isny wegen Hehlerei zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt
WANGEN/ISNY (vs) - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein 40jähriger Mann im Herbst 2017 gestohlene Werkzeuge und Baumaschinen angekauft hat, um sie in seinem eigenen Betrieb verwenden zu können. Dafür wurde ihm eine Bewährungsstrafe von einem Jahr auferlegt. Zudem muss er 75 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Da konnte der Angeklagte noch so oft beteuern, dass er die Werkzeuge im guten Glauben erworben hatte. Und dass er den Anbieter mehrmals gefragt habe, ob die Teile auch wirklich nicht geklaut seien, anderenfalls er „großen Ärger“mit ihm bekommen würde. Es nutzte nichts. „Ich glaube Ihnen nicht“, sagte der Richter am Amtsgericht und hielt dem Mann vor: „Es kauft doch niemand für 250 Euro reguläre Ware, wenn diese einen Wert von 3500 Euro besitzt!“
Unglaubwürdig erschien dem Richter wie zuvor der Staatsanwältin auch die Story, die der Angeklagte zunächst aufgetischt hatte: „Mir hat der Bekannte erzählt, dass er die Sachen ANZEIGEN von seinem insolventen Chef zum Veräußern bekommen hat. Als die Polizei kam, um mich in einer anderen Sache zu befragen, habe ich den Beamten sofort freiwillig die Ware herausgegeben.“Daraufhin erinnerte der Richter den Angeklagten, den er mit „Mann vom Fach“titulierte, daran, dass niemand, der in Insolvenz ginge, über sein Vermögen mehr verfügen dürfe.
Auch als ein Protokoll des Landgerichts Ravensburg verlesen wurde, in dem es genau um diesen Diebstahl ging und sich der Langfinger auf den jetzt in Wangen auf der Anklagebank Sitzenden und dessen Mitwisserschaft berief, blieb dieser dabei: „Den einzigen Fehler, den ich begangen habe, ist die Tatsache, dass ich überhaupt gekauft habe.“
Der Hinweis auf die wegen zahlreicher Betrugsdelikte verhängten Vorstrafen des Mannes veranlasste den Richter, in seiner Urteilsbegründung deutlich zu machen: „Das nächste Mal wird es soweit sein. Dann marschieren Sie ins Gefängnis!“