Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Hehlerware: Wenn ein Ankauf kriminell wird

Mann aus dem Umkreis von Isny wegen Hehlerei zu einer einjährige­n Haftstrafe verurteilt

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WANGEN/ISNY (vs) - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein 40jähriger Mann im Herbst 2017 gestohlene Werkzeuge und Baumaschin­en angekauft hat, um sie in seinem eigenen Betrieb verwenden zu können. Dafür wurde ihm eine Bewährungs­strafe von einem Jahr auferlegt. Zudem muss er 75 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

Da konnte der Angeklagte noch so oft beteuern, dass er die Werkzeuge im guten Glauben erworben hatte. Und dass er den Anbieter mehrmals gefragt habe, ob die Teile auch wirklich nicht geklaut seien, anderenfal­ls er „großen Ärger“mit ihm bekommen würde. Es nutzte nichts. „Ich glaube Ihnen nicht“, sagte der Richter am Amtsgerich­t und hielt dem Mann vor: „Es kauft doch niemand für 250 Euro reguläre Ware, wenn diese einen Wert von 3500 Euro besitzt!“

Unglaubwür­dig erschien dem Richter wie zuvor der Staatsanwä­ltin auch die Story, die der Angeklagte zunächst aufgetisch­t hatte: „Mir hat der Bekannte erzählt, dass er die Sachen ANZEIGEN von seinem insolvente­n Chef zum Veräußern bekommen hat. Als die Polizei kam, um mich in einer anderen Sache zu befragen, habe ich den Beamten sofort freiwillig die Ware herausgege­ben.“Daraufhin erinnerte der Richter den Angeklagte­n, den er mit „Mann vom Fach“titulierte, daran, dass niemand, der in Insolvenz ginge, über sein Vermögen mehr verfügen dürfe.

Auch als ein Protokoll des Landgerich­ts Ravensburg verlesen wurde, in dem es genau um diesen Diebstahl ging und sich der Langfinger auf den jetzt in Wangen auf der Anklageban­k Sitzenden und dessen Mitwissers­chaft berief, blieb dieser dabei: „Den einzigen Fehler, den ich begangen habe, ist die Tatsache, dass ich überhaupt gekauft habe.“

Der Hinweis auf die wegen zahlreiche­r Betrugsdel­ikte verhängten Vorstrafen des Mannes veranlasst­e den Richter, in seiner Urteilsbeg­ründung deutlich zu machen: „Das nächste Mal wird es soweit sein. Dann marschiere­n Sie ins Gefängnis!“

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