Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Flugplatz in Salem ist noch umstritten
Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge soll in Salem entstehen – Pläne können bis 1. Oktober im Rathaus eingesehen werden
SALEM - Nördlich der K 7758, an der Schwedenstraße zwischen Weildorf und Beuren, soll ein Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge entstehen. Ein entsprechender Antrag zur Genehmigung wurde von einem Salemer beim Regierungspräsidium eingereicht. Die Gemeinde Salem kann zu dieser Planung eine Stellungnahme abgeben. Diese soll erst nach Ende der Offenlegungsfrist, nach dem 1. Oktober abgegeben werden, wenn eventuelle Einwendungen von betroffenen Bürgern aus Beuren und Weildorf vorliegen, darauf einigte sich der Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag.
Derzeit liegen die Pläne für den Start- und Landeplatz im Rathaus aus und können dort bis 1. Oktober zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis zum 15. Oktober Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Landeplatz auch für landwirtschaftliche Zwecke
Laut Antrag soll der Start- und Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge überwiegend für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, so die Kontrolle von Hagelschutz-Netzen und die Ausbringung ökologischer Schädlingsbekämpfungsmittel. Ferner soll der Landeplatz für Flüge zur Übung und zur Erhaltung von Fluglizenzen genutzt werden, ebenso zum Material- und Personentransport. Der Betrieb einer Flugschule sei nicht beabsichtigt. Für die Landebahn, einschließlich des Sicherheitsbereichs wird eine Fläche von etwa 330 mal 50 Meter benötigt. Die Landebahn soll mit Gras eingesät werden, auf den seitlichen Sicherheitsstreifen sollen Blümchenwiesen entstehen.
Eine artenschutzrechtliche Beurteilung hat ergeben, dass durch die sporadischen und kurzzeitigen Störungen durch Start und Überflug die lokale Population der betroffenen, streng geschützten Greifvogelarten nicht beeinträchtigt wird. Eine Berechnung der Lärmemissionen hat ergeben, dass die Lärmbelästigung für die benachbarten Ortsteile Weildorf, Beuren und Altenbeuren nur gering sind.
Gemeinde könnte positive Stellungnahme abgeben
Nach bisheriger Beurteilung und Rücksprache mit dem Regierungspräsidium, könne die Gemeinde derzeit eine positive Stellungnahme abgeben, berichtete Bürgermeister Manfred Härle. Dies sieht Gemeinderat Armin Eglauer ganz anders, der an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, aber eine ausführliche, schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben hat. Demnach werde die vorgegebene Überflughöhe für die Schwedenstraße massiv unterschritten, ferner werde der Flugbetrieb durch die vorhandene Stromleitung beeinträchtigt, ebenso wie durch die Bepflanzung am Rande des vorhandenen Biotops.
Eine angeführte landwirtschaftliche Nutzung sei nicht wirtschaftlich, sodass als Zweck der Landebahn eigentlich nur das Hobby des Antragstellers übrig bleibe. Dazu gebe es aber den zugelassenen Flugplatz in Heiligenberg.
Auf Einwendungen der Bürger warter
Gemeinderätin Henriette Fiedler stellte fest, dass die landwirtschaftliche Nutzung nicht gegeben wäre. Sie schlug vor, die Stellungnahme der Gemeinde erst dann abzugeben, wenn die Einwendungen der Bürger vorliegen. Dem schloss sich das Gremium nach kurzer Diskussion an.