Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Weniger Steuern zahlen durch einen Trick
Finanzamt rät, einen Freibetrag anzugeben oder die Steuerklasse bewusst zu wählen
RAVENSBURG (sz) - Arbeitnehmer können ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten: durch einen Freibetrag oder die Wahl der Steuerklasse. Darauf weist das Finanzamt hin.
Am 1. Oktober hat das Lohnsteuerermäßigungsverfahren begonnen. „Durch die Bildung eines Freibetrages als elektronisches SteuerAbzug-Merkmal (Elstam) erhöht sich Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019“können Steuerpflichtige die Berücksichtigung ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag selbst beeinflussen.
Ehegatten und Lebenspartner können zudem zwischen den Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bildet dabei die individuellen Verhältnisse am treffendsten ab, weil sie bei beiden Ehegatten oder Partnern auch die Vorteile der Zusammenveranlagung berücksichtigt. Das Faktorverfahren kann beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“beantragt werden.
Arbeitnehmer beantragen ihren Freibetrag oder die Steuerklasse IV mit Faktor für zwei Jahre und ersparen sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt, sofern sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die erforderlichen Formulare und Anträge finden sich im Internet unter www.fa-baden -wuerttemberg.de Dort gibt es auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 sowie die Lohnsteuerfibel 2019.