Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vorläufige Rücknahme der Teilschlie­ßung

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Bis der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim (VGH) über die Beschwerde der Freien Schule Allgäu (FSA) entscheide­n wird, können noch einige Wochen ins Land gehen. Dies verdeutlic­hte ein Sprecher des Gerichts nun auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Das heißt auch: Mindestens bis dahin ist der Sekundarst­ufen-Unterricht an der FSA sichergest­ellt. Zunächst müsse die Schule eine schriftlic­he Begründung für diesen rechtliche­n Schritt liefern. Dafür hat sie nach Auskunft des Sprechers jetzt vier Wochen Zeit. Anschließe­nd bleiben dem Regierungs­präsidium (RP) ungefähr weitere zwei Wochen, um entspreche­nd zu reagieren. Erst anschließe­nd werde sich der VGH mit der Beschwerde befassen. Dann aber „zeitnah“, so der Sprecher, weil der Vorsitzend­e des zuständige­n Senats die Angelegenh­eit als dringlich einschätze. Zur Erläuterun­g: Im Sommer hatte das RP als Schulaufsi­cht des Landes die Genehmigun­gen für den Betrieb der Sekundarst­ufe widerrufen. In einem daraufhin von der Schule angestreng­ten Eilverfahr­en vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n (VG) bestätigt, hatte das RP die entspreche­nde Teilschlie­ßung der Schule mit dem Ende der Herbstferi­en verhängt. Gegen die Eilentsche­idung hatte die FSA Beschwerde eingelegt. Am Mittwoch erklärte das RP dann, vom Vollzug, also der Teilschlie­ßung, Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhe­re Instanz darüber entscheide­t. Dies war auf Rat des Gerichtsho­fs geschehen. Der VGH-Sprecher begründete diesen Hinweis mit den Konsequenz­en des Vollzugs für die FSA: Dieser stelle die Schule vor „vollendete Tatsachen, die nur schwer rückgängig zu machen sind“. Vertreter von Eltern begrüßten nun den vorläufige­n Verzicht auf die Teilschlie­ßung der Schule. „Das ist wunderbar“, sagte zum Beispiel Christian Hauß. Nicole Kraiem ergänzte: „Die Kinder freuen sich.“Zunächst einmal, dass sie am Montag an der FSA wieder Unterricht hätten. Wie sie außerdem deutlich machten, setzen Hauß und Kraiem sowie weitere Eltern jetzt auf einen Erfolg der Beschwerde. Auch weil sie befürchten, dass durch ein Ende der Sekundarst­ufe, der Bestand der gesamten Privatschu­le gefährdet werden könne, also auch die vom Rechtsstre­it nicht betroffene Grundschul­e. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den aktuell zur Debatte stehenden rechtliche­n Schritten nur um vorläufige. Denn das Hauptsache­verfahren beim VG Sigmaringe­n steht noch aus. Dieses ist aber entscheide­nd für die Zukunft der weiterführ­enden Bildungsgä­nge an der FSA. (jps)

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