Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vorläufige Rücknahme der Teilschließung
Bis der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) über die Beschwerde der Freien Schule Allgäu (FSA) entscheiden wird, können noch einige Wochen ins Land gehen. Dies verdeutlichte ein Sprecher des Gerichts nun auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Das heißt auch: Mindestens bis dahin ist der Sekundarstufen-Unterricht an der FSA sichergestellt. Zunächst müsse die Schule eine schriftliche Begründung für diesen rechtlichen Schritt liefern. Dafür hat sie nach Auskunft des Sprechers jetzt vier Wochen Zeit. Anschließend bleiben dem Regierungspräsidium (RP) ungefähr weitere zwei Wochen, um entsprechend zu reagieren. Erst anschließend werde sich der VGH mit der Beschwerde befassen. Dann aber „zeitnah“, so der Sprecher, weil der Vorsitzende des zuständigen Senats die Angelegenheit als dringlich einschätze. Zur Erläuterung: Im Sommer hatte das RP als Schulaufsicht des Landes die Genehmigungen für den Betrieb der Sekundarstufe widerrufen. In einem daraufhin von der Schule angestrengten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) bestätigt, hatte das RP die entsprechende Teilschließung der Schule mit dem Ende der Herbstferien verhängt. Gegen die Eilentscheidung hatte die FSA Beschwerde eingelegt. Am Mittwoch erklärte das RP dann, vom Vollzug, also der Teilschließung, Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhere Instanz darüber entscheidet. Dies war auf Rat des Gerichtshofs geschehen. Der VGH-Sprecher begründete diesen Hinweis mit den Konsequenzen des Vollzugs für die FSA: Dieser stelle die Schule vor „vollendete Tatsachen, die nur schwer rückgängig zu machen sind“. Vertreter von Eltern begrüßten nun den vorläufigen Verzicht auf die Teilschließung der Schule. „Das ist wunderbar“, sagte zum Beispiel Christian Hauß. Nicole Kraiem ergänzte: „Die Kinder freuen sich.“Zunächst einmal, dass sie am Montag an der FSA wieder Unterricht hätten. Wie sie außerdem deutlich machten, setzen Hauß und Kraiem sowie weitere Eltern jetzt auf einen Erfolg der Beschwerde. Auch weil sie befürchten, dass durch ein Ende der Sekundarstufe, der Bestand der gesamten Privatschule gefährdet werden könne, also auch die vom Rechtsstreit nicht betroffene Grundschule. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den aktuell zur Debatte stehenden rechtlichen Schritten nur um vorläufige. Denn das Hauptsacheverfahren beim VG Sigmaringen steht noch aus. Dieses ist aber entscheidend für die Zukunft der weiterführenden Bildungsgänge an der FSA. (jps)