Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Behörde erklärt Kehrtwende beim Luftreinhalteplan
Das Regierungspräsidium Tübingen ist am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt und Technik zu Gast
RAVENSBURG - Die Ravensburger Stadtverwaltung ist erleichtert, Umweltschützer sind entsetzt: Wie berichtet, wird das Regierungspräsidium Tübingen vorerst doch keinen Luftreinhalteplan erlassen, nachdem neue Messungen im Mai und Juni ergeben haben, dass die Stickstoffdioxidwerte unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Am Mittwoch wird das Regierungspräsidium Tübingen im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) erläutern, was es zu der Kehrtwende bewogen hat.
Fahrverbote für ältere Diesel waren zwar nicht im Gespräch, wohl aber andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung: Die Vorschläge, die auch aus der Bevölkerung kamen, reichten von Mooswänden über Sonntagsfahrverbote, einer Verbesserung des ÖPNVAngebotes bis hin zur Wiederbelebung des Bähnles oder einer Gondelbahn in der östlichen Vorstadt. Das Regierungspräsidium wollte im November verkünden, welche Maßnahmen zwingend umgesetzt werden sollten. Im Jahr 2019 wäre der Plan dann in Kraft getreten.
Völlig überraschend hatte Oberbürgermeister Daniel Rapp jedoch am Rande einer Gemeinderatssitzung am 22. Oktober verkündet, dass der Luftreinhalteplan nun doch vom Tisch sei – wegen deutlich besserer Werte bei Messungen im Mai und Juni.
Das wiederum bringt Naturschützer auf die Palme. Die Grünen sprechen von einem Skandal und verweisen auf die eigentlich klare Rechtslage: „Die Messungen im Jahr 2016 haben deutlich gezeigt, dass es jahreszeitliche Schwankungen gibt. Die Grenzwerte im Winterhalbjahr liegen bekanntermaßen wesentlich höher als im Sommerhalbjahr. Deshalb kann nur ein Jahresmittelwert als fundierte Datengrundlage herangezogen werden. Dass jetzt wegen punktuell niedrigen Werten im Sommerhalbjahr gesetzliche Bestimmungen ignoriert werden, ist ein unglaublicher Vorgang“, äußerte sich die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Maria Weithmann.
Rapp hat zurückgerudert
Oberbürgermeister Daniel Rapp hat zwischenzeitlich wieder etwas zurückgerudert: „Wir haben bereits in Tübingen beantragt, dass ab 1. Januar 2019 bis Jahresende in Ravensburg noch einmal gemessen wird.“Laut Weithmann jedoch eine „reine Verzögerungstaktik“. Die maßgebliche Messperiode, die dem Luftreinhalteplan zugrunde liegen müsse, sei der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016. „Es wäre die Pflicht des Oberbürgermeisters, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehene Frist für die Vorlage des Entwurfs eines Luftreinhalteplans eingehalten wird.“In Anspielung auf entsprechende Klagen der Deutschen Umwelthilfe in anderen Städten meint Weithmann: „Wir hoffen, dass die Ravensburger Bevölkerung nicht erst über Gerichtsentscheide zu ihrem Recht auf saubere Luft kommt.“
Es dürfte spannend werden, wie das Regierungspräsidium die Kehrtwende am Mittwoch rechtfertigt. Weitere Themen im AUT sind die Bebauung an der Seestraße 32 und 36 sowie die Bebauungspläne des Schmalegger Kindergartens und des Neubaugebietes Ortsmitte Schmalegg III.