Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fahrlehrerin zu jung als Begleitperson
Lena Meschenmoser scheidet für begleitetes Fahren ihrer 17-jährigen Schwester aus
BAD SAULGAU - Die 22-Jährige Lena Meschenmoser ist seit zwei Monaten ausgebildete Fahrlehrerin. So weit, so gut. Aber als Begleitperson beim begleiteten Fahren für ihre 17jährige Schwester Lara erfüllt sie eine Voraussetzung nicht. Sie ist zu jung, denn sie muss als Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein. „Da fällt einem eigentlich nichts mehr ein“, sagt Vater Klaus Menschenmoser, Inhaber der Fahrschule an der Friedrich-List-Straße in Bad Saulgau. Der 55-Jährige muss sich indes keine Sorgen um die Zukunft seiner Fahrschule machen. Alle drei Töchter eifern ihrem Vater nach.
Seit zehn Jahren gibt es in BadenWürttemberg den Führerschein mit 17. Bis zum 18. Geburtstag dürfen demnach Jugendliche mit einer in die Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren. So kann der Jugendliche nach der Fahrausbildung in der Fahrschule weitere Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. Dadurch sollen die hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern gesenkt werden.
Lara Meschenmoser hat ihre Eltern als Begleitpersonen eingetragen. „Meistens sitzt meine Mutter neben mir im Auto“, sagt die 17-Jährige. Ihre fünf Jahre ältere Schwester Lena scheidet als Begleitperson aus. Sie ist zwar Fahrlehrerin, aber noch keine 30 Jahre alt – ein Ausschlusskriterium. Die beiden weiteren Kriterien für die Zulassung als Begleitperson erfüllt sie. Denn eine Begleitperson muss seit fünf Jahren den Führerschein haben und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.
Kampf gegen Windmühlen
Lena Meschenmoser trägt es indes mit Humor. „Ich kann nur darüber lachen.“Ihr Vater habe es aufgegeben, sich darüber zu ärgern, dass seine älteste Tochter Fahrschüler ausbilden darf, aber als Begleitperson nicht infrage komme. „Da kämpfst du gegen Windmühlen an“, so Klaus Meschenmoser, der deshalb auch gar keine Ausnahmeregelung beantragt habe. Was ihn stört? „Es gibt viele erwachsene Autofahrer, die als Begleitperson kaum Praxis haben, weil sie selbst ganz selten fahren. Das soll dann in Ordnung sein?“Tochter Lena könnte sich deshalb vorstellen, dass Begleitpersonen zur Auffrischung eine Schulung machen sollten.
Klaus Meschenmosers Ärger verfliegt schnell, wenn er darüber nachdenkt, wie es in zehn bis 15 Jahren mit seiner Fahrschule weitergehen soll. Lena ist bereits Fahrlehrerin, die 19Jährige Pia beginnt im Januar mit ihrer Prüfung, Lara will erst ihr Abitur im Jahr 2020 absolvieren und dann ebenfalls in die Fußstapfen ihres Vaters treten, der stolz auf die beruflichen Pläne seiner drei Töchter sei. Lena Meschenmoser hat ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten extra unterbrochen, um sich acht Monate lang in Kirchheim/ Teck ausbilden zu lassen.
„Wir sind wie in einem Familienbetrieb alle damit aufgewachsen“, sagt Lena Meschenmoser, die auch schon theoretischen Unterricht in der Fahrschule gibt und deren erster Fahrschüler seine Prüfung erfolgreich bestanden hat. Bei der praktischen Prüfung ihres Fahrschülers sei sie nervöser gewesen als bei ihrer eigenen.
Die 19-Jährige Pia drückt ab Januar die Schulbank in Kirchheim/Teck, bevor sie ins Geschäft ihres Vaters einsteigt. „Ich kenne die Materie schon von klein auf“, sagt Pia Meschenmoser, die ihre ältere Schwester um Rat fragen kann, wenn es um die Inhalte der Fahrlehrerprüfung geht, bei der in Lenas Kurs etwa ein Drittel aller Anwärter durchgefallen ist. „Man muss schon was dafür tun“, sagt Lena Meschenmoser.
Auch für die jüngste Tochter steht derzeit fest, die Fahrschule ihres Vaters zu verstärken. Die Nachfrage nach dem Autoführerschein – vor allem im ländlichen Raum – sei groß. „Die Kurse sind voll“, sagt Klaus Meschenmoser, der seine drei Töchter nach und nach heranführen will. „Er ist glaube ich begeistert, dass wir Fahrlehrer werden wollen“, sagt Pia Meschenmoser. Ist er, obwohl er immer noch den Kopf schütteln muss, weil Lena nicht Begleitperson sein darf.