Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Waldhof nimmt den Punktabzug nicht hin
Fußball-Regionalligist Mannheim wehrt sich vor Zivilgericht – Auslöser war der Abbruch des Relegationsspiels
MANNHEIM (SID/dpa) - Rein sportlich kann Waldhof Mannheim mit dem Verlauf der bisherigen Saison sehr zufrieden sein. Der ehemalige Bundesligist liegt in der Fußball-Regionalliga Südwest auf Platz eins, vier Punkte vor dem TSV Steinbach und acht vor dem 1. FC Saarbrücken und dem SSV Ulm 1846. Noch, muss man allerdings sagen. Denn im Raum steht weiter der Punktabzug von drei Zählern wegen des Spielabbruchs im Relegationsrückspiel gegen Uerdingen am Ende der vergangenen Saison.
Der Fußball-Regionalligist geht jedoch weiter juristisch gegen den vom DFB-Bundesgericht verordneten Drei-Punkte-Abzug vor. Wie Geschäftsführer Markus Kompp dem „Mannheimer Morgen“bestätigte, hat der ehemalige Bundesligist am Montag am Frankfurter Landgericht eine Zivilklage gegen das Urteil des Verbandes eingereicht.
„Wir sind der Meinung, dass der Punktabzug materiellrechtlich ein Verstoß ist.“
Geschäftsführer Markus Kompp vom Regionalligisten Waldhof Mannheim
Das DFB-Bundesgericht hatte die Mannheimer in einem Berufungsverfahren Ende September für den durch massiven Einsatz von Pyrotechnik „schuldhaft herbeigeführten Spielabbruch“, wie es in der Urteilsbegründung heißt, gegen Uerdingen mit einem Punktabzug von drei Zählern in der laufenden Saison, einer Geldstrafe von 25 000 Euro und verschiedenen anderen Auflagen belegt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte zunächst sogar höhere Sanktionen gefordert.
Auslöser für den Streit ist das Relegationsrückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga am 27. Mai gegen den KFC Uerdingen. Damals hatten Mannheimer Fans Rauchbomben und Böller auf das Spielfeld geworfen. Das Rückspiel musste in der Folge sogar abgebrochen werden, nachdem im Mannheimer Fanblock auch nach mehreren Durchsagen im Stadion weiter massiv Pyrotechnik gezündet worden war. Die Uerdinger sicherten sich den Aufstieg in die Drittklassigkeit nach einer 2:0-Wertung am Grünen Tisch.
Keine Obergrenze festgelegt
Der Kontrollausschuss hatte den SVW anschließend unter anderem mit einem Punktabzug von neun Punkten belegt. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte. „Es liegen Verfahrensfehler vor, und wir sind der Meinung, dass der Punktabzug materiellrechtlich ein Verstoß ist“, sagte Kompp der Zeitung. Die Klage stützt sich primär auf angebliche Verfahrensfehler des Kontrollausschusses. Laut Kompp fehlten eine zwingend notwendige Unterschrift unter dem Strafantrag und ein Beschluss des Kontrollausschusses. Außerdem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt. „Beim Punktabzug ist keine Obergrenze festgelegt. Das bedeutet, dass er unserer Auffassung nach in Deutschland nicht rechtens ist, weil er die Tür zur Willkür öffnet“, sagte Kompp.