Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Agendagruppe Oberstadt pocht auf Luftreinhalteplan
Ravensburger Bürgergruppe verlangt Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
RAVENSBURG - Das Regierungspräsidium Tübingen muss für die Stadt Ravensburg einen Luftreinhalteplan erstellen. Dieser Ansicht ist zumindest die Agendagruppe Oberstadt, die sich seit Jahren für eine Reduzierung der Luftverschmutzung einsetzt.
Die Bürgergruppe will sich nicht damit abfinden, dass der verbindlich angekündigte Luftreinhalteplan für Ravensburg unter Umständen doch nicht zustande kommt. Denn so sieht es derzeit aus, nachdem in diesem Jahr neuerliche Messungen der Luftbelastung begonnen haben, über die die Öffentlichkeit nicht informiert war. Das erste Zwischenergebnis: Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid waren nur noch gering überschritten, ein Luftreinhalteplan mit entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sei daher unverhältnismäßig, so das Regierungspräsidium.
2016 hatte es amtlich anerkannte Messungen in Ravensburg gegeben. Das Ergebnis: An drei Stellen wurden zwischen 48,7 und 54,2 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert liegt aber bei 40 Mikrogramm. Ein klarer Fall also für die zwingende Verordnung eines Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium. Denn: Rund 6000 Menschen in Deutschland sterben einer Studie des Umweltbundesamts zufolge jährlich vorzeitig an HerzKreislauf-Erkrankungen, die von Stickstoffdioxid ausgelöst werden.
Nun kamen neuerliche Messungen zu einer Belastung von nur noch 38 beziehungsweise 41 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Für die Agendagruppe Oberstadt sind diese neuen Ergebnisse für die Erstellung eines Luftreinhalteplans irrelevant. In einem Brief an Regierungspräsident Klaus Tappeser fordert die Bürgergruppe die Behörde auf, den gesetzlichen Weg einzuhalten.
In dem Brief heißt es: „Laut Schreiben des Regierungspräsidiums vom 13. September 2012 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Messungen nur dann rechtskonform sind, wenn sie ein Kalenderjahr umfassen. Unter diesen Voraussetzungen erfolgte die Messung 2016.“Die Agendagruppe zweifelt daher an, dass es für neuerliche Messungen eine rechtsgültige Basis gibt. Weiter heißt es im Schreiben an Klaus Tappeser: „Gemäß Ihrer Festlegung ,Luftreinhalteplan für die Stadt Ravensburg’ vom 11. Juni 2018 ist das weitere Vorgehen gesetzlich geregelt. Von neuen Messungen ist hier nichts erwähnt, sodass der Luftreinhalteplan erstellt werden muss.“Die neuerlichen Messungen hatten bereits vor diesem Schreiben des Regierungspräsidiums begonnen. Weder die Öffentlichkeit noch der Ravensburger Gemeinderat waren darüber informiert.
Die Agendagruppe Oberstadt hatte bereits 2016 private Schadstoffmessungen in Ravensburg gemacht, die amtlich nicht anerkannt wurden. Auch dabei wurden Überschreitungen der Grenzwerte bei der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid registriert.