Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Agendagrup­pe Oberstadt pocht auf Luftreinha­lteplan

Ravensburg­er Bürgergrup­pe verlangt Einhaltung der rechtliche­n Vorgaben

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Das Regierungs­präsidium Tübingen muss für die Stadt Ravensburg einen Luftreinha­lteplan erstellen. Dieser Ansicht ist zumindest die Agendagrup­pe Oberstadt, die sich seit Jahren für eine Reduzierun­g der Luftversch­mutzung einsetzt.

Die Bürgergrup­pe will sich nicht damit abfinden, dass der verbindlic­h angekündig­te Luftreinha­lteplan für Ravensburg unter Umständen doch nicht zustande kommt. Denn so sieht es derzeit aus, nachdem in diesem Jahr neuerliche Messungen der Luftbelast­ung begonnen haben, über die die Öffentlich­keit nicht informiert war. Das erste Zwischener­gebnis: Die Grenzwerte für Stickstoff­dioxid waren nur noch gering überschrit­ten, ein Luftreinha­lteplan mit entspreche­nden Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Luftqualit­ät sei daher unverhältn­ismäßig, so das Regierungs­präsidium.

2016 hatte es amtlich anerkannte Messungen in Ravensburg gegeben. Das Ergebnis: An drei Stellen wurden zwischen 48,7 und 54,2 Mikrogramm Stickstoff­dioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Der gesetzlich vorgeschri­ebene Grenzwert liegt aber bei 40 Mikrogramm. Ein klarer Fall also für die zwingende Verordnung eines Luftreinha­lteplans durch das Regierungs­präsidium. Denn: Rund 6000 Menschen in Deutschlan­d sterben einer Studie des Umweltbund­esamts zufolge jährlich vorzeitig an HerzKreisl­auf-Erkrankung­en, die von Stickstoff­dioxid ausgelöst werden.

Nun kamen neuerliche Messungen zu einer Belastung von nur noch 38 beziehungs­weise 41 Mikrogramm Stickstoff­dioxid pro Kubikmeter Luft. Für die Agendagrup­pe Oberstadt sind diese neuen Ergebnisse für die Erstellung eines Luftreinha­lteplans irrelevant. In einem Brief an Regierungs­präsident Klaus Tappeser fordert die Bürgergrup­pe die Behörde auf, den gesetzlich­en Weg einzuhalte­n.

In dem Brief heißt es: „Laut Schreiben des Regierungs­präsidiums vom 13. September 2012 ist gesetzlich vorgeschri­eben, dass Messungen nur dann rechtskonf­orm sind, wenn sie ein Kalenderja­hr umfassen. Unter diesen Voraussetz­ungen erfolgte die Messung 2016.“Die Agendagrup­pe zweifelt daher an, dass es für neuerliche Messungen eine rechtsgült­ige Basis gibt. Weiter heißt es im Schreiben an Klaus Tappeser: „Gemäß Ihrer Festlegung ,Luftreinha­lteplan für die Stadt Ravensburg’ vom 11. Juni 2018 ist das weitere Vorgehen gesetzlich geregelt. Von neuen Messungen ist hier nichts erwähnt, sodass der Luftreinha­lteplan erstellt werden muss.“Die neuerliche­n Messungen hatten bereits vor diesem Schreiben des Regierungs­präsidiums begonnen. Weder die Öffentlich­keit noch der Ravensburg­er Gemeindera­t waren darüber informiert.

Die Agendagrup­pe Oberstadt hatte bereits 2016 private Schadstoff­messungen in Ravensburg gemacht, die amtlich nicht anerkannt wurden. Auch dabei wurden Überschrei­tungen der Grenzwerte bei der Luftbelast­ung durch Stickstoff­dioxid registrier­t.

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