Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Nach Vorfall bei Vogt: Peta fordert Hundeführe­rschein

Nachweis kann laut Tierrechts­organisati­on schwere Unfälle verhindern und ein tiergerech­teres Leben ermögliche­n

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VOGT (sz) - Der Schäferhun­d einer 45-Jährigen ist am Montag beim Spaziereng­ehen im Tannenwald bei Vogt von einem anderen Hund angegriffe­n und schwer verletzt worden. Er musste daraufhin von einem Tierarzt notoperier­t werden. Auch seine Halterin wurde von dem noch unbekannte­n Hund gebissen. Ein Rettungswa­gen brachte sie später in ein Krankenhau­s. Die Polizei in Vogt sucht nach Zeugen, die Hinweise zu Hund und Halter geben können.

Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechts­organisati­on Peta die umgehende Einführung eines sogenannte­n Hundeführe­rscheins in Baden-Württember­g. „Meist liegt das Problem nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine. Viele Halter können ihre Vierbeiner nicht richtig einschätze­n. Somit ist die wahre Ursache für Beißattack­en bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Dass der Hund seinen Artgenosse­n und die Frau so schwer verletzen konnte, war fahrlässig und verantwort­ungslos“, sagt Jana Hoger, Fachrefere­ntin für tierische Mitbewohne­r bei Peta. „Jeder Hund, der falsch gehalten oder behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mix ist.“

Der Hundeführe­rschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekur­s absolviere­n, bei dem sie das not- wendige Fachwissen über eine tiergerech­te Haltung und Aspekte wie Kommunikat­ion und Bedürfniss­e von Hunden erwerben. Nach dem theoretisc­hen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsame­s obligatori­sches Praxissemi­nar in einer Hundeschul­e. Ein solcher Nachweis könne sicherstel­len, dass Hundehalte­r sachkundig mit ihrem Tier umgehen und dessen Signale richtig deuten, schreibt Peta. Eine funktionie­rende Kommunikat­ion zwischen Hund und Halter sei unerlässli­ch, um Beißvorfäl­le zu verhindern. Zudem vermittele das Training Kenntnisse über die Anforderun­gen der Hundehaltu­ng als Voraussetz­ung für ein tiergerech­tes Leben der Hunde.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersach­sen einen Sachkunden­achweis für Hundehalte­r beschlosse­n – der allgemeine Hundeführe­rschein ist dort seit Juli 2013 verpflicht­end. Nachweisli­ch sei nach drei Jahren eine Reduzierun­g von Vorfällen erreicht worden, heißt es. Einer repräsenta­tiven Umfrage aus dem Jahr 2016 zufolge unterstütz­e mit 65 Prozent eine deutliche Mehrheit der Deutschen die Einführung des Sachkunden­achweises für Hundehalte­r.

Weitere Informatio­nen gibt es online unter www.peta.de/ hundefuehr­erschein

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