Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Warum in Baindt ein neuer Bürgermeister gewählt werden muss, und die Querelen um den Wahltermin
Seit Anfang dieses Jahres ist bekannt, dass der amtierende Baindter Bürgermeister Elmar Buemann nicht mehr bei einer weiteren Bürgermeisterwahl antreten wird. Das hat er in einer Gemeinderatssitzung im Januar verkündet. Seither haben sich Kandidaten für die Schussentalgemeinde in Stellung gebracht. Mit der ersten Ausschreibung sind sogleich die beiden Kandidaten Simone Rürup und Stefan Obermeier aufgeschlagen. Allerdings war es schnell vorbei mit den Bewerbunsetzlichen gen, da die Ausschreibung rechtlich nicht gültig war. Der Baindter Gemeinderat hatte die Wahl ursprünglich auf den Sonntag, 25. November, festgelegt, der in diesem Jahr der Totensonntag ist. Doch laut Paragraph 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) darf an einem solchen Gedenktag keine Wahl stattfinden. Wortwörtlich heißt es im Gesetzestext: „Der Wahltag muss ein Sonntag sein. Am Ostersonntag, am Pfingstsonntag, am Totengedenktag sowie an ge- Feiertagen dürfen keine Wahlen durchgeführt werden.“Es folgten sogleich ein neuer Gemeinderatsbeschluss und eine erneute Ausschreibung. Dieses Mal mit dem Wahltermin 2. Dezember, eine eventuell notwendige Neuwahl wird am 16. Dezember abgehalten. Mit der erneuten Ausschreibung mussten sich auch die beiden Kandidaten Simone Rürup und Stefan Obermeier erneut bewerben. Es folgte die Bewerbung von Marcus Schmid, und kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist die des Baindters Jürgen Maunz, der noch seinen Hut in den Ring geworfen hat. Die Amtszeit eines Bürgermeisters dauert in Baden-Württemberg acht Jahre und ist in der Gemeindeordnung geregelt. Die Bewerber müssen laut Gemeindeordnung am Wahltag das 25. Lebensjahr, dürfen aber nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt wird übrigens von 8 bis 18 Uhr. Es gibt drei Wahlbezirke: Blindenschule, Klosterwiesenschule und Dietrich-Bonhoeffer-Saal. (ric)