Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Spieler wegen Beleidigung ein halbes Jahr gesperrt
BAD SAULGAU (mac) - Der nicht aktive Fußballspieler des SV Renhardsweiler, der in der Partie der Kreisliga A 2 Donau der SGM Scheer/Ennetach gegen den SV Renhardsweiler in Ennetach den Schiedsrichter beleidigt haben und bedroht haben soll, wurde vom Sportgericht Donau bis zum 31. Mai 2019, für sechs Monate, gesperrt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Spieler – in Ennetach als Zuschauer anwesend – den Schiedsrichter beleidigte und ihn später auch noch körperlich bedrohte. „Die Strafe ist eine Zeitstrafe, das heißt, dass der Spieler für alle Spiele in dieser Zeit gesperrt ist“, sagte Horst Braun, der Vorsitzende des Fußballbezirks Donau, auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Der Spieler darf also frühestens am 1. Juni 2019 wieder spielen. Außerdem muss der Spieler eine Geldstrafe im zweistelligen Bereich zahlen. Zudem kommt auf den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zu, mit dem das Sportgericht das Fehlverhalten der Zuschauer ahndet.
Verfahren zur Gewaltprävention
Die Entscheidung des Sportgerichts fiel in einer Kammersitzung, an der drei der vier Sportrichter des Bezirks beteiligt waren. Das Urteil bestätigte der Bezirksvorsitzende Horst Braun. „Der SV Renhardsweiler kann binnen einer festgelegten Einspruchsfrist von 14 Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen“, sagte Braun. Unklar ist, ob der Spieler zusätzlich zu einem Mediationsverfahren nach Stuttgart in die Geschäftsstelle des WFV muss. „Normalerweise müssen alle Spieler, die eine Strafe über zwölf Wochen erhalten, ein solches Verfahren absolvieren“, sagte Braun. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Gewaltprävention.