Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wo in Deutschland Fahrverbote kommen
Mehrere deutsche Städte sind im kommenden Jahr davon betroffen
BERLIN (dpa) - Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten! Ob Stuttgart, Berlin oder Frankfurt – wegen jahrelanger, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Diese Sperrungen stehen höchstwahrscheinlich an:
In sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen werden 80 Euro fällig. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel planen.
In sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ab 1. April aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an
Stuttgart Köln
auch Euro-5-Diesel. In sind ab 1. April zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab 1. Juli eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen – zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5. In Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße ab 1. Juli nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung
Bonn
Berufung einlegen – zum Teil hat sie das bereits getan.
ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur EuroNorm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.
Für hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.
Die Innenstadt von könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein – für Diesel bis zur Euro-4Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre ab 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Auch in Darmstadt stehen Streckensperrungen wegen überschrittener Grenzwerte an.
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