Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Landrat fürchtet Prozess um Gelbe Säcke
Harald Sievers äußert sich außerdem zur Straßenplanungsgesellschaft und zum WG-Kennzeichen
RAVENSBURG - Es kann im schlimmsten Fall noch Jahre dauern, bis die Menschen im Landkreis Ravensburg ihre Gelben Säcke einfach vor die Haustür stellen können und sie dort abgeholt werden. Landrat Harald Sievers fürchtet, dass es einen längeren Rechtsstreit mit dem Ableger des Dualen Systems Deutschland geben könnte, der für die Entsorgung des Verpackungsmülls zuständig ist.
Wie berichtet, haben sich der Landkreis Ravensburg und das privatrechtlich organisierte Entsorgungsunternehmen nicht darauf einigen können, dass die Gelben Säcke in Zukunft wie im Kreis Biberach bei den Bürgern abgeholt werden, diese aber zugleich noch die Möglichkeit haben, sie zu ausgewählten Wertstoffhöfen zu bringen. Zum 1. Januar 2019 wird jedoch das Verpackungsgesetz reformiert. Dann wird die öffentlich-rechtliche Seite gestärkt: Der Landkreis darf die Entsorgung dann einseitig verfügen.
„Dabei gibt es aber zwei Probleme“, sagt Landrat Sievers. Er geht davon aus, dass das Duale System gegen diesen Verwaltungsakt klagen wird, weil es wirtschaftliche Nachteile befürchtet. „Da wir es mit einem völlig neuen Gesetz zu tun haben, gibt es noch keine Rechtsprechung zum Thema und es wird ein Pilotverfahren geben.“Das zweite Problem hängt mit dem ersten zusammen: Das Verfahren könnte bis in die letzte Instanz Jahre dauern. Üblich sind bei ähnlichen Prozessen fünf bis sechs Jahre. In dieser Zeit bliebe in Sachen Verpackungsmüll-Entsorgung alles beim Alten.
Der Kreis sieht sich im neuen Jahr mit einem weiteren Problem konfrontiert: Der Bodenseekreis will sich möglicherweise nicht an der gemeinsamen Straßenplanungsgesellschaft beteiligen. Ursprünglich sollten ihr die drei Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee angehören, außerdem der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und die Flächenagentur Baden-Württemberg. Ziel der Gesellschaft wäre es, die Planung dringender Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen künftig selbst in die Hand zu nehmen. Anlass sind Befürchtungen, dass solche Projekte zu lange aufgeschoben werden, weil es viele ähnliche Vorhaben im Land gibt und die personellen Kapazitäten beim eigentlich für die Planung zuständigen Regierungspräsidium Tübingen zu knapp sind. Falls sich der Bodenseekreis tatsächlich nicht beteiligt, wären die Kosten für die vier verbleibenden Gesellschafter deutlich höher. Ursprünglich kalkulierte der Kreis Ravensburg mit jährlichen Kosten von einer Million Euro.
Im Frühjahr stehen Kosten fest
„Ende März werden wir die finale Entscheidung treffen. Bis dahin stehen auch die Kosten fest“, sagt Sievers. Er meint, dass der Lückenschluss der B 30 zwischen Bad Waldsee und Baindt (Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute) so schneller geplant werden könnte. Aber auch andere Straßenausbauten, wie die B 32 in Blitzenreute oder die B 12 bei Isny-Großholzleute, ließen sich so schneller planen. Da die Gesellschaft nicht an den Tarif des öffentlichen Dienstes gebunden wäre, könnte sie höhere Gehälter zahlen und würde somit leichter als das Regierungspräsidium Personal finden, glaubt Sievers. Kritiker der geplanten Straßenbaugesellschaft wie der SPD-Fraktionschef im Kreistag, Rudolf Bindig, argumentieren hingegen, dass es bessere – politische – Wege gibt, Straßenneubauten zu forcieren, und weist darauf hin, dass die Kreise sich damit Kosten in Millionenhöhe aufbürden würden, die eigentlich beim Land liegen.
Spannend könnte auch die Debatte über die Einführung eines WGNostalgie-Autokennzeichens für die Städte im Altkreis Wangen werden. Noch hat keine Fraktion die Wiedereinführung beantragt. Es gibt lediglich den Wunsch der ÖDP, das Thema zu diskutieren. Zudem hatte sich zuletzt auch die Kreistagsfraktion der Grünen „wohlwollend“dazu geäußert. Dazu sagt Sievers: „Es gibt hier kein Schwarz-Weiß, und die Mitglieder des Kreistags werden die verschiedenen Argumente sicher sorgfältig abwägen. Ich persönlich finde es gut, wenn wir die Kreiseinheit weiterhin auch auf dem Kennzeichen nach außen tragen.“