Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wenig Interesse an Gesetz zur Lohn-Transparenz
MÜNCHEN (AFP) - Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten ist das Gesetz zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bislang kaum in Anspruch genommen worden. In nur knapp zehn Prozent aller Unternehmen holten Beschäftigte Erkundigungen ein, und auch dort nur vereinzelt, ergab eine am Montag veröffentlichte Umfrage des Ifo-Instituts unter deutschen Personalleitern im Auftrag des Personalvermittlers Randstad Deutschland. Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen gilt seit Januar vergangenen Jahres. Beschäftigte können ab einer Firmengröße von 200 Mitarbeitern Informationen darüber verlangen, wie ihr Einkommen zu einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts dasteht.