Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wenig Interesse an Gesetz zur Lohn-Transparen­z

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MÜNCHEN (AFP) - Ein Jahr nach seinem Inkrafttre­ten ist das Gesetz zur Überprüfun­g der Lohngleich­heit zwischen Männern und Frauen bislang kaum in Anspruch genommen worden. In nur knapp zehn Prozent aller Unternehme­n holten Beschäftig­te Erkundigun­gen ein, und auch dort nur vereinzelt, ergab eine am Montag veröffentl­ichte Umfrage des Ifo-Instituts unter deutschen Personalle­itern im Auftrag des Personalve­rmittlers Randstad Deutschlan­d. Das Gesetz zur Förderung von Transparen­z von Entgeltstr­ukturen gilt seit Januar vergangene­n Jahres. Beschäftig­te können ab einer Firmengröß­e von 200 Mitarbeite­rn Informatio­nen darüber verlangen, wie ihr Einkommen zu einer Vergleichs­gruppe des anderen Geschlecht­s dasteht.

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