Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vernünftig­e Gründe für Kündigung wegen Eigenbedar­fs

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BERLIN (dpa) - Vermieter dürfen den Mietvertra­g grundsätzl­ich wegen Eigenbedar­fs kündigen. Voraussetz­ung dafür ist aber, sie benötigen die Wohnung für sich selbst oder für eine zum Hausstand gehörende Person, etwa einen Familienan­gehörigen oder eine Pflegekraf­t. Darauf macht der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d aufmerksam. Dabei genüge es, wenn der Vermieter vernünftig­e, nachvollzi­ehbare Gründe nennt. In der Regel kann keiner ihm vorschreib­en, wie viel Wohnraum er beanspruch­en darf. Pauschale Richtwerte, wie groß eine Wohnung sein darf und ab wann ein überhöhter Wohnbedarf vorliegt, gibt es nicht. Gerichte müssen im Einzelfall stets die Interessen beider Seiten abwägen. Das stellte der Bundesgeri­chtshof in einem früheren Urteil klar (Az.: VIII ZR 166/14).

Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedar­fs, hat der Mieter aber mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen und auszuziehe­n.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE Bei Kündigung wegen Eigenbedar­fs müssen Mieter binnen einer Frist von drei Monaten aus der Wohnung ausziehen.

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