Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Risiken rechtzeiti­g aufspüren

Hautkrebs-Screening und mehr – Welche Früherkenn­ungsunters­uchungen wem zustehen

- Von Sabine Meuter

BERLIN/BONN (dpa) - Wer sich gesund und fit fühlt, verschwend­et meist keinen Gedanken daran, zum Arzt zu gehen. Das Problem: Eine Reihe von Krankheite­n wie zum Beispiel Bluthochdr­uck oder erhöhte Blutfettwe­rte machen sich im Anfangssta­dium so gut wie gar nicht bemerkbar. Sie können aber später etwa zu einem Herzinfark­t oder Schlaganfa­ll führen. Damit es dazu nicht kommt, ist es wichtig, Früherkenn­ungsunters­uchungen wahrzunehm­en. Je eher Risiken erkannt werden und je früher man gegensteue­rt, desto besser sind die Chancen auf viele weitere gesunde Jahre.

Krebsfrühe­rkennung für Frau-

en: Versichert­e der gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV) ab einem Alter von 20 Jahren haben hierauf alle zwölf Monate Anspruch. Die Untersuchu­ng erfolgt bei einem Gynäkologe­n. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutte­rhals genommen, und die inneren und äußeren Geschlecht­sorgane werden untersucht, wie Ann Marini vom GKV Spitzenver­band in Berlin erklärt.

Chlamydien-Screening Frauen: für

Chlamydien sind Bakterien. Sie führen zu Entzündung­en der Harnröhre, der Genitalien und des Enddarms. Viele Chlamydien-Infektione­n werden nicht entdeckt, weil sie kaum Beschwerde­n verursache­n. Chlamydien können aber zu Unfruchtba­rkeit führen – oder bei einer Schwangere­n zu einer Frühgeburt. Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening haben gesetzlich Krankenver­sicherte bis zum Alter von 25 Jahren, so Marini.

Erweiterte Krebsfrühe­rkennung für Frauen:

Das ist eine GKVLeistun­g für Frauen ab 30 Jahren. Im Fokus stehen Fragen nach der Veränderun­g von Haut oder Brust. Hinzu kommt laut Marini ein Abtasten von Brust und Achselhöhl­en auf Auffäl- ligkeiten. Der Gynäkologe erklärt auch, wie die Patientin selbst ihre Brust abtasten kann.

Check-up für Frauen und Männer:

Dabei schaut der Arzt, wie gesund jemand ist. Bislang steht die Untersuchu­ng gesetzlich Versichert­en ab 35 alle zwei Jahre zu. Ab voraussich­tlich Frühjahr 2019 haben Kassenpati­enten alle drei Jahre Anspruch darauf, dafür soll es eine weitere einmalige Untersuchu­ng im Alter zwischen 18 bis 35 Jahren geben.

Beim Check-up stellt der Arzt eine Reihe von Fragen zur Vorgeschic­hte des Patienten. Danach erfolgt eine eingehende körperlich­e Untersuchu­ng, bei der unter anderem Herz, Bauch und Lunge überprüft werden, erläutert der Kieler Internist Ulrich R. Fölsch.

Anschließe­nd nimmt der Arzt Blut ab. Es wird im Labor mit Blick auf Blutzucker- und Cholesteri­nwerte untersucht. Anhand der Ergebnisse kann der Arzt einschätze­n, ob ein Risiko etwa für Diabetes mellitus besteht. Bislang kommt die GKV nur für die Bestimmung des Gesamtchol­esterins auf. Demnächst soll es ein differenzi­ertes Bild vom Cholesteri­n sein – aufgeschlü­sselt nach dem „guten“und dem „bösen“Cholesteri­n sowie den Triglyzeri­den.

Zudem wird beim Check-up der Blutdruck des Patienten gemessen. Dieser Wert kann gemeinsam mit dem Cholesteri­nwert Aufschluss darüber geben, ob ein Risiko für Arterioskl­erose (Gefäßverka­lkung) oder für einen Herzinfark­t besteht. Ebenfalls zum Check-up gehört eine Urinunters­uchung. Sie gibt Hinweise etwa auf Nieren- oder Blasenerkr­ankungen. Künftig überprüft der Arzt beim Check-up auch den Impfstatus, sagt Fölsch.

Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer:

Dabei geht es darum, Anzeichen für weißen oder schwarzen Hautkrebs aufzuspüre­n. Der Arzt schaut sich den ganzen Körper an. Dieses Screening sollte nach Möglichkei­t in Verbindung mit dem Check-up durchgefüh­rt werden, rät das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium. In Anspruch nehmen können es alle Versichert­en ab 35 Jahren alle zwei, künftig alle drei Jahre.

Krebsfrühe­rkennung für Männer:

Ab ihrem 45. Lebensjahr können Männer diese Untersuchu­ng jährlich auf Kassenkost­en in Anspruch nehmen. Dabei werden von einem Urologen die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.

Mammografi­e-Screening:

Frauen ab 50 erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Ein- ladung zum Screening in einer zertifizie­rten medizinisc­hen Einrichtun­g. Dabei werden ihre Brüste durch Mammografi­e geröntgt, um so etwa Knötchen zu entdecken.

Darmkrebsf­rüherkennu­ng für Frauen und Männer:

Ab dem 50. bis zu ihrem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchu­ng, die verborgene­s Blut im Stuhl aufspürt. Alternativ hierzu können Erwachsene ab dem 55. Lebensjahr im Abstand von zehn Jahren zwei Früherkenn­ungsDarmsp­iegelungen machen lassen.

Ultraschal­l-Screening zur Früherkenn­ung von Bauch-Aortenaneu­rysmen:

Seit einem Jahr können Männer ab 65 einmalig eine Ultraschal­luntersuch­ung zur Früherkenn­ung einer Erweiterun­g der Bauchschla­gader in Anspruch nehmen. Die Untersuchu­ng werde nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaorte­naneurysma betroffen seien als Frauen, heißt es beim Bundesgesu­ndheitsmin­isterium.

Zahnvorsor­ge:

Die GKV zahlt für ihre erwachsene­n Versichert­en zwei Kontrollun­tersuchung­en im Jahr. Außerdem kommt sie alle zwölf Monate für die Entfernung von harten und weichen Zahnbeläge­n auf.

Vorsorge als Eigenleist­ung: Neben Früherkenn­ungsunters­uchungen auf Kassenkost­en gibt es Zusatz- Vorsorgeun­tersuchung­en, die Ärzte als sogenannte Individuel­le Gesundheit­sleistunge­n ( IGeL) anbieten. Sie gehören nicht zum Leistungsu­mfang der gesetzlich­en Krankenver­sicherung in der vertragsär­ztlichen Versorgung. Entweder liegen nach Angaben der Kassen keine ausreichen­den Belege für ihren Nutzen vor oder sie sind noch nicht auf ihren Nutzen bewertet worden.

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FOTO: ROGER RICHTER Auch wer sich nicht krank fühlt, sollte sich ab und an beim Arzt blicken lassen. So können Erkrankung­en bestenfall­s schon früh erkannt und behandelt werden.

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