Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vereinfachte Taxifahrten ab Pflegegrad vier
DÜSSELDORF (dpa) - Pflegebedürftige ab dem Grad vier oder fünf brauchen neuerdings keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr, um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bisher wurden die Kosten nur auf Antrag und nach vorheriger Zusage übernommen. Das kann auch schon für Betroffene mit Pflegegrad drei gelten, Voraussetzung ist hier aber eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität.