Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vereinfach­te Taxifahrte­n ab Pflegegrad vier

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DÜSSELDORF (dpa) - Pflegebedü­rftige ab dem Grad vier oder fünf brauchen neuerdings keine Genehmigun­g ihrer Krankenkas­se mehr, um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bisher wurden die Kosten nur auf Antrag und nach vorheriger Zusage übernommen. Das kann auch schon für Betroffene mit Pflegegrad drei gelten, Voraussetz­ung ist hier aber eine dauerhaft eingeschrä­nkte Mobilität.

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