Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Neujahrsbegrüßung in Weingarten
Jetzt dürfen den Pass auch Omas und Opas nutzen, die nicht mit dem Enkel zusammenwohnen
Bürgermeister richtet Bürgern herzliche Grüße und Dank von OB Ewald aus.
WEINGARTEN (sz) - Der Landesfamilienpass 2019 ist ab sofort erhältlich. Wie die Stadt Weingarten mitteilt, feiert der Pass 40-jähriges Jubiläum. Er ermöglicht Kindern und deren Familien auch in diesem Jahr wieder vergünstigten Eintritt zu Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Neu ist dabei, dass auch etwa Großeltern, die nicht mit dem Enkel zusammenwohnen, den Pass nutzen können. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos im Einwohnermeldeamt Weingarten (Zeppelinstraße 3-5, Zimmer 22) zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen.
Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen reicht lau Pressemitteilung der Stadt vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen.
Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Getrenntlebende Bezugspersonen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, Patentante und/ oder Patenonkel, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlossen. Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos im Einwohnermeldeamt Weingarten (Zeppelinstraße 3-5, Zimmer 22) zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen.