Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Neujahrsbe­grüßung in Weingarten

Jetzt dürfen den Pass auch Omas und Opas nutzen, die nicht mit dem Enkel zusammenwo­hnen

-

Bürgermeis­ter richtet Bürgern herzliche Grüße und Dank von OB Ewald aus.

WEINGARTEN (sz) - Der Landesfami­lienpass 2019 ist ab sofort erhältlich. Wie die Stadt Weingarten mitteilt, feiert der Pass 40-jähriges Jubiläum. Er ermöglicht Kindern und deren Familien auch in diesem Jahr wieder vergünstig­ten Eintritt zu Ausflugszi­elen in ganz Baden-Württember­g. Neu ist dabei, dass auch etwa Großeltern, die nicht mit dem Enkel zusammenwo­hnen, den Pass nutzen können. Antragsber­echtigte Familien können den Pass und die dazugehöri­ge Gutscheink­arte ab sofort kostenlos im Einwohnerm­eldeamt Weingarten (Zeppelinst­raße 3-5, Zimmer 22) zu den üblichen Öffnungsze­iten beantragen.

Die Auswahl der teilnehmen­den Einrichtun­gen und Attraktion­en reicht lau Pressemitt­eilung der Stadt vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfami­lienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtige­n.

Bislang war die Nutzung des Landesfami­lienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinscha­ft zusammenwo­hnen. Getrenntle­bende Bezugspers­onen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, Patentante und/ oder Patenonkel, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlo­ssen. Künftig können neben einem Erwachsene­n, der berechtigt ist, den Landesfami­lienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetrage­n werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntle­benden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwiste­r oder eine andere Bezugspers­on der Kinder handelt. Von den eingetrage­nen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstig­ung des Landesfami­lienpasses in Anspruch nehmen.

Einen Landesfami­lienpass können Familien mit mindestens drei kindergeld­berechtige­nden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkin­dern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerzi­ehende erhalten den Landesfami­lienpass schon bei einem kindergeld­berechtige­nden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfami­lienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwerbehi­nderten Kind zusammenle­ben, den Kinderzusc­hlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz (AsylbLG) beziehen.

Antragsber­echtigte Familien können den Pass und die dazugehöri­ge Gutscheink­arte ab sofort kostenlos im Einwohnerm­eldeamt Weingarten (Zeppelinst­raße 3-5, Zimmer 22) zu den üblichen Öffnungsze­iten beantragen.

 ?? FOTO: BARBARA SOHLER ??
FOTO: BARBARA SOHLER

Newspapers in German

Newspapers from Germany