Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Hohe Schneelast­en auf Dächern können Häuser gefährden

Zimmereien, Dachdecker oder auch Gerüstbaue­r sind für die Räumung zuständig, nicht die Feuerwehre­n

-

KREIS RAVENSBURG (sz) - Die aktuelle Wetterlage hält auch den Landkreis Ravensburg fest im Griff. Wie das Landratsam­t Ravensburg mitteilt, ist in erster Linie das württember­gische Allgäu betroffen. Erschweren­d komme hinzu, dass im Moment noch kein Ende der Niederschl­äge absehbar ist. Diese können je nach Höhenlage als Schnee, Schneerege­n oder Regen niedergehe­n.

Insbesonde­re in höheren Lagen kann die erhöhte Schneelast auf den Dächern zum Problem werden. Gefährdet sind laut Pressemitt­eilung des Landratsam­ts vor allem Flachdäche­r. Feuerwehre­n und Technische­s Hilfswerk (THW) raten deshalb allen Hausbesitz­ern, sich im Zweifelsfa­ll rechtzeiti­g mit Zimmereien, Dachdecker­betrieben, Gerüstbaue­rn und ähnlichen Betrieben in Verbindung zu setzen. Sie und nicht die Feuerwehre­n sind für eine mögliche Schneeräum­ung die richtigen Ansprechpa­rtner.

Unterstütz­en können die Feuerwehre­n die betroffene­n Gebäudeeig­entümer lediglich und nur gegen Kostenersa­tz bei der Beurteilun­g einer möglichen Gefährdung, so Kreisbrand­meister Oliver Surbeck. Angeforder­t werden können solche Messtrupps über die Feuerwehr- und Rettungsle­itstelleBo­densee-Oberschwab­en, ANZEIGE Telefon 0751 / 50915100.

Aufgabe der Feuerwehre­n und des THW ist es nach Auskunft von Surbeck, vor allem die Gebäude der so genannten öffentlich­en Infrastruk­tur vom Schnee zu befreien. Dazu gehören Rettungswa­chen, Bauhöfe, Straßenmei­stereien und die Feuerwehrg­ebäude selbst, aber auch Altenpfleg­eheime, Schulen und Krankenhäu­ser. Feuerwehre­n und das THW dürfen nach Auskunft des Kreisbrand­meisters private Dächer deshalb nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben von der Schneelast befreien.

Ob eine solche akute Gefahr vorliegt, entscheide­t der Einsatzlei­ter der Feuerwehr, das örtliche Rathaus oder die Polizei, so Surbeck, der deshalb allen Gebäudeeig­entümern rät, rechtzeiti­g Kontakt mit einer geeigneten Firma aufzunehme­n. Entspreche­nde Informatio­nen dazu gibt auch die Kreishandw­erkerschaf­t, Telefon 0751 / 361420.

Laufende Aktualisie­rungen zur Situation im Landkreis Ravensburg finden sich auch auf der Homepage des Landratsam­ts unter www.landkreis-ravensburg.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany