Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Exorzismusprozess geht in die zweite Instanz
WILHELMSDORF/FRAUENFELD (ric) - Der Prozess im Fall der toten Wilhelmsdorferin geht in die Berufung. Die öffentliche Verhandlung am Obergericht Thurgau im Schweizerischen Frauenfeld ist am kommenden Mittwoch, 13. März, um 14 Uhr. Ein Urteil wird an diesem Tag jedoch noch nicht fallen, wie es auf SZ-Nachfrage beim Gericht heißt. Das wird erst im Nachgang der Verhandlung vom Gericht gefällt.
Vor einem Jahr hat das Bezirksgericht Frauenfeld einen Mann aus Leutkirch im Landkreis Ravensburg zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater Schuld am Tod seiner kleinwüchsigen und lernschwachen Tochter Vanessa W. hat, die zuletzt in Wilhelmsdorf wohnte. (Die SZ berichtete am 10. März 2018: „Böse Geister“.) Der Mann hofft jetzt auf ein milderes Urteil, die Staatsanwaltschaft hofft auf ein härteres Urteil. Sie hatte damals auf eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren plädiert.
Die damals 25-jährige Frau starb am 2. Januar 2016 in einer Wohnung in Wagenhaus (Thurgau) bei Stein am Rhein. Sie war zu Besuch bei ihrem Ex-Freund, einem Freund ihres Vaters, der zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung war.
Was genau in der Nacht passiert ist, ist unklar. In der Anklage ging die Staatsanwaltschaft davon aus, der Vater mit einem Hang zum Okkulten habe geglaubt, seine Tochter sei von einem Dämon besessen, den er ihr austreiben müsse. Deswegen habe er ihr eine Massage mit den Füßen geben wollen, so die Anklage. Die „Massage“hat der Vater vor Gericht eingeräumt, die Dämonenaustreibung nicht. Den Ermittlungsakten ist zu entnehmen, dass Vanessa W. an den Folgen ihrer zahlreichen schwersten, inneren Verletzungen gestorben ist.
Das Bezirksgericht verurteilte den heute 51-Jährigen unter Berücksichtigung einer leicht bis mittel verminderten Schuldfähigkeit wegen „eventualvorsätzlicher Tötung“. Der Verurteilte habe „mit absoluter brutaler Gewalt“gehandelt, drückte es Gerichtspräsident Rudolf Fuchs bei der Urteilsbegründung damals aus.
Die öffentliche Verhandlung vor dem Obergericht Thurgau in Frauenfeld am Mittwoch,
13. März, beginnt um 14 Uhr.