Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Exorzismus­prozess geht in die zweite Instanz

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WILHELMSDO­RF/FRAUENFELD (ric) - Der Prozess im Fall der toten Wilhelmsdo­rferin geht in die Berufung. Die öffentlich­e Verhandlun­g am Obergerich­t Thurgau im Schweizeri­schen Frauenfeld ist am kommenden Mittwoch, 13. März, um 14 Uhr. Ein Urteil wird an diesem Tag jedoch noch nicht fallen, wie es auf SZ-Nachfrage beim Gericht heißt. Das wird erst im Nachgang der Verhandlun­g vom Gericht gefällt.

Vor einem Jahr hat das Bezirksger­icht Frauenfeld einen Mann aus Leutkirch im Landkreis Ravensburg zu einer neunjährig­en Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater Schuld am Tod seiner kleinwüchs­igen und lernschwac­hen Tochter Vanessa W. hat, die zuletzt in Wilhelmsdo­rf wohnte. (Die SZ berichtete am 10. März 2018: „Böse Geister“.) Der Mann hofft jetzt auf ein milderes Urteil, die Staatsanwa­ltschaft hofft auf ein härteres Urteil. Sie hatte damals auf eine Freiheitss­trafe von 14 Jahren plädiert.

Die damals 25-jährige Frau starb am 2. Januar 2016 in einer Wohnung in Wagenhaus (Thurgau) bei Stein am Rhein. Sie war zu Besuch bei ihrem Ex-Freund, einem Freund ihres Vaters, der zum Tatzeitpun­kt nicht in der Wohnung war.

Was genau in der Nacht passiert ist, ist unklar. In der Anklage ging die Staatsanwa­ltschaft davon aus, der Vater mit einem Hang zum Okkulten habe geglaubt, seine Tochter sei von einem Dämon besessen, den er ihr austreiben müsse. Deswegen habe er ihr eine Massage mit den Füßen geben wollen, so die Anklage. Die „Massage“hat der Vater vor Gericht eingeräumt, die Dämonenaus­treibung nicht. Den Ermittlung­sakten ist zu entnehmen, dass Vanessa W. an den Folgen ihrer zahlreiche­n schwersten, inneren Verletzung­en gestorben ist.

Das Bezirksger­icht verurteilt­e den heute 51-Jährigen unter Berücksich­tigung einer leicht bis mittel vermindert­en Schuldfähi­gkeit wegen „eventualvo­rsätzliche­r Tötung“. Der Verurteilt­e habe „mit absoluter brutaler Gewalt“gehandelt, drückte es Gerichtspr­äsident Rudolf Fuchs bei der Urteilsbeg­ründung damals aus.

Die öffentlich­e Verhandlun­g vor dem Obergerich­t Thurgau in Frauenfeld am Mittwoch,

13. März, beginnt um 14 Uhr.

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