Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schlier rätselt über verschwund­ene Dienstsieg­el

Gemeinde erklärt zwei Stempel für ungültig – Wo sie abgebliebe­n sind, weiß niemand

- Von Bettina Musch

SCHLIER - Zwei Dienstsieg­el, die der Gemeinde dazu dienen, Urkunden oder Zeugnisse zu beglaubige­n, sind in Schlier verschwund­en. Wo sie verblieben sind, konnte trotz intensiver Suche nicht festgestel­lt werden. Jetzt sind sie offiziell für ungültig erklärt worden. Die Gemeinde kommt damit einer gesetzlich­en Vorschrift des Innenminis­teriums nach.

Es ist ungewöhnli­ch, und so mancher Bürger in Schlier mag sich die Augen gerieben haben, als auf der Titelseite des Gemeindebl­atts der Verlust von zwei Dienstsieg­eln der Gemeinde Schlier angezeigt wurde. Genau wird hier beschriebe­n, wie die beiden Siegel aussehen, ihre Größe, Nummerieru­ng und Gemeindezu­gehörigkei­t. Neben dem Gemeindewa­ppen ist auf dem einen „LKR Ravensburg“und auf dem anderen „Standesamt“zu lesen. Jetzt sind sie verschwund­en. „Wir haben das ganze Haus auf den Kopf gestellt und gesucht“, so Hauptamtsl­eiter Sven Holzhofer. Aber die Siegel blieben verschwund­en.

Niemand in der Gemeindeve­rwaltung geht von einem Diebstahl aus, denn die Siegel müssen laut Datenschut­zgrundvero­rdnung im Tresor aufbewahrt werden. „Laut Dienstanwe­isung sind sie außerhalb der Zugriffsmö­glichkeit des Publikums zu halten“, so Holzhofer. Er vermutet ein Versehen, das im Zuge des internen Umzugs der Verwaltung im Rathaus passiert ist. Locker nehmen kann die Gemeinde einen solchen Verlust nicht, denn die Siegel sind vielfältig im wichtigen Einsatz. Jede Abteilung hat ein Dienstsieg­el. Alle Personenst­andsurkund­en, wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurk­unden, Beglaubigu­ngen von Zeugnissen, Verträge, Ausweise oder aktuell Wahlrechts­bescheinig­ungen, werden mit den Siegeln gestempelt. Wenn sie in falsche Hände gelangen würden, könnte damit erhebliche­r Missbrauch und Dokumenten­fälschung betrieben werden.

Verlust gar nicht so selten

Deshalb ist auch der Verlust offiziell und öffentlich anzuzeigen. Laut Holzhofer ist in der Verwaltung­svorschrif­t des Ministeriu­ms für Inneres, Digitalisi­erung und Migration alles rund um die Siegel geregelt, welche Arten, Größen von Dienstsieg­eln es gibt, wie sie zu verwahren sind und auch, was bei Verlust zu tun ist. Das, was die Gemeinde jetzt mit der ortsüblich­en Bekanntmac­hung des Verlustes und der Erklärung, dass diese Siegel ungültig sind, getan hat. Sven Holzhofer hat außerdem mit dem Landratsam­t Kontakt aufgenomme­n und von dort den Hinweis bekommen, den Verlust der Siegel und die Ungültigke­it auch im Staatsanze­iger zu veröffentl­ichen. „Wenn man in den Staatsanze­iger schaut, sieht man, dass ein solcher Verlust gar nicht so selten ist und auch bei größeren Institutio­nen und Einrichtun­gen vorkommt“, meint Holzhofer.

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FOTO: BEM Kaum Chancen für Panzerknac­ker: In solchen Tresoren müssen Dienstsieg­el aufbewahrt werden, wenn sie nicht in Gebrauch sind.

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