Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Schlier rätselt über verschwundene Dienstsiegel
Gemeinde erklärt zwei Stempel für ungültig – Wo sie abgeblieben sind, weiß niemand
SCHLIER - Zwei Dienstsiegel, die der Gemeinde dazu dienen, Urkunden oder Zeugnisse zu beglaubigen, sind in Schlier verschwunden. Wo sie verblieben sind, konnte trotz intensiver Suche nicht festgestellt werden. Jetzt sind sie offiziell für ungültig erklärt worden. Die Gemeinde kommt damit einer gesetzlichen Vorschrift des Innenministeriums nach.
Es ist ungewöhnlich, und so mancher Bürger in Schlier mag sich die Augen gerieben haben, als auf der Titelseite des Gemeindeblatts der Verlust von zwei Dienstsiegeln der Gemeinde Schlier angezeigt wurde. Genau wird hier beschrieben, wie die beiden Siegel aussehen, ihre Größe, Nummerierung und Gemeindezugehörigkeit. Neben dem Gemeindewappen ist auf dem einen „LKR Ravensburg“und auf dem anderen „Standesamt“zu lesen. Jetzt sind sie verschwunden. „Wir haben das ganze Haus auf den Kopf gestellt und gesucht“, so Hauptamtsleiter Sven Holzhofer. Aber die Siegel blieben verschwunden.
Niemand in der Gemeindeverwaltung geht von einem Diebstahl aus, denn die Siegel müssen laut Datenschutzgrundverordnung im Tresor aufbewahrt werden. „Laut Dienstanweisung sind sie außerhalb der Zugriffsmöglichkeit des Publikums zu halten“, so Holzhofer. Er vermutet ein Versehen, das im Zuge des internen Umzugs der Verwaltung im Rathaus passiert ist. Locker nehmen kann die Gemeinde einen solchen Verlust nicht, denn die Siegel sind vielfältig im wichtigen Einsatz. Jede Abteilung hat ein Dienstsiegel. Alle Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden, Beglaubigungen von Zeugnissen, Verträge, Ausweise oder aktuell Wahlrechtsbescheinigungen, werden mit den Siegeln gestempelt. Wenn sie in falsche Hände gelangen würden, könnte damit erheblicher Missbrauch und Dokumentenfälschung betrieben werden.
Verlust gar nicht so selten
Deshalb ist auch der Verlust offiziell und öffentlich anzuzeigen. Laut Holzhofer ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration alles rund um die Siegel geregelt, welche Arten, Größen von Dienstsiegeln es gibt, wie sie zu verwahren sind und auch, was bei Verlust zu tun ist. Das, was die Gemeinde jetzt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Verlustes und der Erklärung, dass diese Siegel ungültig sind, getan hat. Sven Holzhofer hat außerdem mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen und von dort den Hinweis bekommen, den Verlust der Siegel und die Ungültigkeit auch im Staatsanzeiger zu veröffentlichen. „Wenn man in den Staatsanzeiger schaut, sieht man, dass ein solcher Verlust gar nicht so selten ist und auch bei größeren Institutionen und Einrichtungen vorkommt“, meint Holzhofer.