Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Der Urheber des Berufsverbots
Dr. Erich Waizenegger, der die Verantwortung für das Berufsverbot von Sophie Gebhart trug, ist am 25. Mai 1901 in Saulgau geboren. Nach dem Medizinstudium übernahm er 1928 die Praxis seines kurz zuvor verstorbenen Vater. 1930 trat er in die NSDAP ein. In Saulgau war er zunächst NSDAP-Ortsgruppenleiter, später NSDAP-Kreisleiter und 1935 übernahm er diese Funktion auch für Riedlingen. Maßgeblich war er an der Zerstörung der Synagoge in Buchau am 9. November 1938 beteiligt. 1939 verließ er seine schwangere Frau und seine fünf Kinder mit seiner Geliebten, „ohne die Erlaubnis der zuständigen Parteistellen abzuwarten“, so die Historikerin Christine Arbogast. Waizenegger fand eine Anstellung als Amtsarzt im besetzten Polen. Im Spruchkammerverfahren hatte er seinen Weggang als „Flucht vor den Parteiämtern“dargestellt, dem ein „radikaler Gesinnungswandel hinsichtlich seiner Einstellung zum Nationalsozialismus“gefolgt sei, so die Historikerin. Doch war er in der Distrikregierung Radom „Leiter der Abteilung Gesundheitswesen“. Damit dürfte er Mitwisser der Verbrechen sein, die dort geschahen, so Arbogast. Nach der Verurteilung wegen seiner Beteiligung an der Reichprogromnacht konnte Waizenegger das Gefängnis nach dreimonatiger Untersuchungshaft verlassen. (Christine Arbogast zu Erich Waizenegger in „Nationalsozialismus und Nachkriegszeit in Südwestdeutschland“). (rum)