Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Derzeit gibt es 439 Kirchenasyle bundesweit
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Derzeit bestehen nach Angaben des ökumenischen Netzwerks „Asyl in der Kirche“439 Kirchenasyle bundesweit, 416 sind sogenannte Dublin-Fälle. Kirchenasylgemeinden sehen die Hilfe für Flüchtlinge als christliche Beistandspflicht an, die in der Bibel geboten werde. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet. Von den Behörden wird die Praxis des Kirchenasyls in seltenen Fällen geduldet. Die Kirchen sind aber kein rechtsfreier Raum, der Staat kann jederzeit die Abschiebung vollziehen. Meistens soll beim Kirchenasyl die Rückführung in ein anderes EULand nach der Dublin-Verordnung verhindert werden, das für das Asylverfahren zuständig wäre, in dem den Betroffenen aber Obdachlosigkeit, mangelnde Versorgung oder die Abschiebung in ihr Herkunftsland drohen. Am Ende eines sogenannten Dublin-Kirchenasyls steht laut „Asyl in der Kirche“meist ein inhaltliches Asylverfahren in Deutschland, was nicht automatisch einen Aufenthaltsstatus bedeutet.
Erfolgt die Überstellung an das andere EU-Land nicht innerhalb von sechs Monaten, ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Seit August 2018 gilt eine erheblich längere Frist von 18 Monaten, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. (epd)