Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Sind froh über die Satzung“
Überlingen hat schon seit 2011 eine Baumschutzverordnung
RAVENSBURG - Ravensburg bekommt wahrscheinlich eine Baumschutzsatzung – als erste Stadt im Landkreis. Solche Verordnungen regeln, dass Privatleute Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nicht mehr ohne Genehmigung fällen dürfen. In Überlingen gibt es schon seit 2011 eine solche Verordnung. Annette Vincenz fragte nach den Erfahrungen, Oberbürgermeister Jan Zeitler (SPD) antwortete schriftlich.
Wie sind die Erfahrungen mit der Satzung? Ist es kompliziert, sie einzuhalten? Wie hoch ist der Personalaufwand?
Wir haben in Überlingen gute Erfahrungen mit der Baumschutzsatzung gemacht, und die Akzeptanz hat sich nach wenigen Jahren, bis auf wenige uneinsichtige Ausnahmen, recht gut entwickelt. Manch ein Bürger oder Bauherr ist vielleicht mit der Anwendung überfordert, aber die zuständige Fachabteilung ist immer hilfsbereit. Das Wichtigste bei der Durchführung der Satzung sind motivierte, kompetente und erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Außendienst. Der rein administrative Teil der Bearbeitung im Büro ist unproblematisch und nicht sehr zeitaufwendig.
Wie viele Anträge auf Befreiung gab es seit 2011?
Seit Einführung der Satzung am 1. Oktober 2011 haben wir 1026 Anträge bearbeitet.
Gab es vor Inkrafttreten der Satzung noch eine Welle von Fällungen, weil Grundstücksbesitzer schnell noch vollendete Tatsachen schaffen wollten?
Diese Befürchtung hat sich vor der Einführung der Satzung in Überlingen nicht bewahrheitet! Sicherlich wurden einzelne Bäume gefällt, aber das ist in jedem Winter der Fall. Eine Welle von Fällungen gab es definitiv nicht.
Wurden schon mal Verstöße gegen die Satzung geahndet, und falls ja, wie oft, und wie hoch sind die verhängten Ordnungsgelder gewesen?
In dieser Zeit wurden 55 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen eingeleitet. Die Geldbußen lagen im zwei- bis vierstelligen Bereich.
Würden Sie die Satzung rückblickend alles in allem positiv bewerten?
Wir sind sehr froh über die Satzung, weil es bei dem momentan extrem starken Baudruck das einzig wirksame Mittel ist, im Vorfeld der Bauanträge die Kompletträumungen der Grundstücke zu vermeiden.