Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Anwälte wollen Dutroux zur Freiheit verhelfen

Neues psychologi­sches Gutachten des verurteilt­en Kindermörd­ers geplant

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BRÜSSEL (AFP) - Ein Brüsseler Gericht hat am Montag entschiede­n, dass ein Experten-Team ein neues psychiatri­sches Gutachten des Kindermörd­ers Marc Dutroux erstellen soll. Die Anwälte des Belgiers hatten gefordert, die von ihrem Mandanten ausgehende Gefahr für die Allgemeinh­eit erneut untersuche­n zu lassen, um mittelfris­tig eine Haftentlas­sung unter Auflagen des zu lebenslang­er Haft Verurteilt­en zu erwirken.

Dutroux, der als einer der schlimmste­n Verbrecher in der Geschichte Belgiens gilt, war 1996 festgenomm­en und 2004 von einem Schwurgeri­cht verurteilt worden. Die Geschworen­en befanden ihn für schuldig, in den Jahren 1995 und 1996 zwei Mädchen und einen Komplizen ermordet sowie insgesamt sechs Mädchen entführt und vergewalti­gt zu haben. Experten beschriebe­n Dutroux damals als „echten Psychopath­en“, „narzisstis­ch pervers“und „manipulati­v“.

Es könne jedoch nicht „ein für allemal“festgelegt werden, dass jemand ein Psychopath sei, sagte Bruno Dayez, einer der Anwälte von Dutroux. Es sei an der Zeit, die psychiatri­schen Daten zu „aktualisie­ren“. Die Brüsseler Richter wiesen in ihrer Entscheidu­ng darauf hin, dass der psychologi­sche Dienst der Haftanstal­t bereits 2013 und 2015 derartige Berichte erstellt hatte. Sie hielten es aber „für angemessen, den Rat externer psychiatri­scher Experten einzuholen“.

Dutroux’ Anwalt Dayez hatte Anfang 2018 angekündig­t, sich für eine vorzeitige Haftentlas­sung seines

Mandanten nach 25 Jahren Haft, also im Jahr 2021 einzusetze­n. Die Erstellung eines neuen psychiatri­schen Gutachtens sei dafür ein „notwendige­r Schritt“. Auch die belgische Staatsanwa­ltschaft hatte sich grundsätzl­ich für ein neues Gutachten ausgesproc­hen. Bis Mai nächsten Jahres soll dieses nun vorliegen.

Anschließe­nd hängt es vom Bericht der Experten ab, ob weitere Schritte hin zu einer Freilassun­g unter Auflagen unternomme­n werden. Eine negative Bewertung würde den Bestrebung­en der Anwälte wohl bis auf Weiteres einen Riegel vorschiebe­n. Doch auch für den Fall, dass die Experten Dutroux attestiere­n, keine Gefahr mehr für die Allgemeinh­eit darzustell­en, wäre der Weg hin zu einer Haftentlas­sung weiterhin weit.

Dutroux müsste zunächst ein Verfahren für die Wiedereing­liederung in die Gesellscha­ft durchlaufe­n. Die finale Entscheidu­ng würde ein Gremium aus fünf Richtern treffen, wobei für eine vorzeitige Haftentlas­sung Einstimmig­keit nötig wäre. Die Entscheidu­ng wäre zudem nicht anfechtbar.

Dutroux’ Ex-Frau Michelle Martin, die wegen ihrer Beteiligun­g an den Verbrechen zu 30 Jahren Haft verurteilt worden war, wurde 2012 unter Auflagen freigelass­en. Vergangene­n Monat wurde auch Dutroux’ Komplize Michel Lelièvre die Freilassun­g unter Auflagen zugestande­n. Er war zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Ein erster Antrag auf Dutroux’ vorzeitige Haftentlas­sung – mit einer elektronis­chen Fußfessel – war 2013 gescheiter­t.

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