Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Urteil im Fall der Ulmer Altenpflegerin rechtskräftig
ULM (sz) - In Ulm hatte der Fall einer 47-jährigen Altenpflegerin für Aufregung gesorgt. Sie wurde wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung am 14. Oktober zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde ihr der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses und der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Das Urteil des Landgerichts Ulm ist mittlerweile rechtskräftig.