Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Urteil im Fall der Ulmer Altenpfleg­erin rechtskräf­tig

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ULM (sz) - In Ulm hatte der Fall einer 47-jährigen Altenpfleg­erin für Aufregung gesorgt. Sie wurde wegen Vergewalti­gung und vorsätzlic­her Körperverl­etzung am 14. Oktober zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde ihr der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungs­verhältnis­ses und der Besitz kinderporn­ografische­r Schriften vorgeworfe­n. Das Urteil des Landgerich­ts Ulm ist mittlerwei­le rechtskräf­tig.

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